Urteil des Bundesfinanzhofs: BFH ermöglicht einen sorgenfreieren Berufsstart?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 28.07.2011 – VI R 7/10) sowie zusätzlich (BFH-Urteil vom 28.7.2011 – VI R 38/10), weil sie ein wichtiges Signal setzen.
Danach sind Kosten für die Ausbildung nicht einfach nur zu bezahlen – „Schluss basta“, wie es die Politik bisher geregelt hat. Vielmehr betont der BFH, dass die Ausbildung die Basis bildet für das spätere Berufsleben und die Steuereinkommen des Staates. Es ist also juristisch nur konsequent, dass der BFH zulässt diese Kosten steuerlich geltend zu machen, wenn nach dem Berufsstart die ersten Steuern gezahlt werden müssen. „Es bleibt zu hoffen, dass alle Studenten in den Genuss kommen, Studienkosten steuerlich geltend zu machen und ihnen so ein sorgenfreierer Berufsstart ermöglicht wird. Allerdings lassen die Entscheidungen viele Fragen offen. Es werden noch viele Entscheidungen notwendig sein, bis geklärt ist, was und wie viel beim Berufsstart steuermindernd geltend gemacht werden kann“, erklärt der Verbandsvorsitzende Josef Linsler. Die Unterhalt zahlenden Eltern werden durch dieses Urteil nicht entlastet.

http://www.isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=498

Das Urteil kann sehr weitreichende Folgen haben, aber es ist noch viel Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

Über isuv

ISUV-Bundesvorsitzender ISUV - Trennung/Scheidung, Ende einer Beziehung, aber auch Chance zum Neuanfang
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Urteil des Bundesfinanzhofs: BFH ermöglicht einen sorgenfreieren Berufsstart?

  1. hemshoefer schreibt:

    Hallo Josef, kónnen die Eltern nicht die Ausbildungskosten von der Steuer absetzen ? Bzw. Ist im KG enthalten.

Hinterlasse einen Kommentar