Ruiniert durch Trennung und Scheidung – wie konnte es dazu kommen?

Es geht mir nicht darum, hier eine Mitleidsgeschichte zu erzählen. Es geht mir nicht darum, eine Geschichte nach dem Schema „Frauen gegen Männer und umgekehrt“ zum Besten zu geben. Vielmehr suche ich gerade Frauen zu einem Meinungsaustausch, die genau umgekehrte Erfahrungen gemacht haben. Es geht mir darum aufzuzeigen, wie man durch ein Bündel von Umständen, Unzulänglichkeiten und mangelndem Einfühlungsvermögen ruiniert werden kann. Es geht mir darum zu veranschaulichen, wie mangelnder Mut von Richtern/innen zu entscheiden die Trennungssituation verschlimmert, ja eskalieren lässt. Es geht mir darum, andere davor zu warnen nicht wie ich der Illusion nachzuhängen, vor Gericht komme die Wahrheit ans Tageslicht, das Gericht suche nach der Wahrheit. Ich kann mich auch nicht damit abfinden, wenn mir andere sagen, ich sei eben ein „Justizopfer“, wie es viele andere auch gibt. Ich denke man wird nicht als Opfer geboren, ich frage mich immer wieder, welchen Anteil ich dazu beigetragen habe, dass ich Justizopfer wurde.-

Seit Oktober 2007 zahle ich Unterhalt an die Mutter meiner Kinder, nachdem ich wegen eines erfundenen Gewaltvorwurf und nie bewiesenen Gewaltvorwurfs aus der bis dahin gemeinsamen Ehewohnung entfernt wurde.
Gleichzeitig schrieb sie sich für ein Studium ein, und erreichte dadurch, dass sie als “studierende Alleinerziehende” die ganztägige Betreuung unserer damals gerade zwei Jahre alt gewordenen Kinder vom Jugendamt bezahlt bekam. In den darauf folgenden Monaten ließ sie unter dem Vorwand des Studiums die Kinder täglich bis neunzehn Uhr bei der Tagesmutter. Gleichzeitig bekam sie monatlich 1250.- € Unterhalt von mir.
Seit Oktober 2008 bis heute lebt meine Exfrau mit einem anderen Mann zusammen. Wenn es sich dabei um ein eheähnliches Verhältnis handelt, hätte sie keinen Anspruch mehr auf Ehegattentrennungsunterhalt. Sie behauptet aber vor Gericht, es handle sich lediglich um eine Wohngemeinschaft. Dies zu überprüfen, zu hinterfragen oder von den beiden Betroffenen eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen, hat das Amtsgericht bis heute unterlassen. Inzwischen lebt sie schon länger mit diesem Mann zusammen als mit mir.-

Die Unterhaltsansprüche stützt meine Exfrau des Weiteren auf das angebliche Studium, welches sie seit September 2007 zu absolvieren behauptet. Die erst kürzlich erstmals vorgelegten Leistungsnachweise enden jedoch im Wintersemester 2008/2009. Somit besteht auch in dieser Hinsicht ein Wahrheitsdefizit. Auch in diesem Zusammenhang die gleiche Struktur: Dies zu überprüfen, zu hinterfragen oder von meiner Exfrau eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen, hat das Amtsgericht bis heute unterlassen. So bekommt sie von mir monatlich 518 EURO Ehegattentrennungsunterhalt. Zusätzlich zum Ehegattenunterhalt zahle ich 398.00 € Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Mit meinem Beruf wäre es ohne weiteres vereinbar gewesen, dass ich die Kinder zur Hälfte betreue und sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Dagegen wehrte sich meine Exfrau heftig.
Zum Kindesunterhalt und zum Trennungsunterhalt kommen monatlich 195 € Krankenkversicherungsbeiträge für meine Exfrau und die Kinder hinzu.

So ergibt sich für sie folgende Bilanz: Durch Unterhalt und Kindergeld – sie erhält diese Leistungen ja auch noch für die beiden Kinder aus ihrer ersten Ehe – 2266.- € monatlich. Davon braucht sie keinen Cent an Krankenkassenbeiträgen zu zahlen, da ich die Krankenkassenbeiträge zu 100% aufkomme und ihr erster Mann die Beiträge für seine Kinder bezahlt. Darüber hinaus bekommt sie folgende geldwerten Leistungen: den vollen Satz an Wohngeld und Heizkostenzuschuss sowie Befreiung von der Rundfunkgebühr.

Ja, es sind vier Kinder da, die sind zu versorgen, das kostet. Ich frage mich aber schon, lohnt es sich bei der finanziellen Versorgung noch zu arbeiten, schließlich haben Berufstätige ja zusätzlichen Aufwand.

Was mir bitter aufstößt: Die Schulden für die Wohnungseinrichtung zahle ich jetzt alleine ab, die Wohnungseinrichtung wird jetzt von meiner Exfrau und ihrem Freund genutzt. Ich habe ihr das Auto überlassen, ich selbst kann mir kein Auto leisten. Auch fehlt es mir an wichtigen Gegenständen für Wohnungseinrichtung, wie einer Küche und Kinderbetten.
In der Zwischenzeit wurde übrigens ein beachtlicher Teil des bislang in unserem gemeinsamen Eigentum befindlichen Hausrats ohne mein Wissen oder Einverständnis an den Nachmieter der früheren gemeinsamen Wohnung verkauft.

Wie hoch mein Einkommen und meine monatlichen Belastungen sind, ergibt sich aus folgender Auflistung. Daraus ergibt sich, dass mir nicht mehr genug zum Leben bleibt.

Meine monatlichen regelmäßigen Einkünfte und Belastungen, Stand 31.12.2011
€ 2 447.26: Monatliches Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit
€200.00: Durchschnittliches Nebeneinkommen
-€195.95: Krankenkassenbeiträge für die Noch-Ehefrau
-€92.00: Krankenkassenbeiträge für die beiden Kinder
-€191.25: Krankenkassenbeiträge für mich
-€398.00: Kindesunterhalt
-€518.00: Ehegattentrennungsunterhalt
-€39.80: Unfallversicherung für die Kinder
-€23.12: Für die Berufsausübung notwendige Rechtsschutzversicherung
-€120.77: Rentenversicherung
-€48.40: Jahresabo für die Benutzung öffentlicher Verkehrmittel
-€5.76: Rundfunkgebühr (Befreiung davon nicht möglich, weil abhängig vom Bruttoeinkommen)
-€403.98: Miete für die 2-Zimmer-Wohnung
-€250.00: Rückzahlung ehe- und trennungsbedingter Schulden
-€263.70: Rückzahlung Ratenkredit – notwendig wegen überhöhtem Unterhalt seit Oktober 2007
-€42.05: Kredit für den Kauf eines für den Beruf notwendigen Computers
-€81.29: Rückzahlung der zu viel erhaltenen, aber an die Noch-Ehefrau weitergeleiteten Familienzuschläge
-€96.00: Abschlagszahlung Energiekosten
-€34.94: Für die Berufsausübung notwendiger Festnetz- und Internetanschluss

Monatlicher Zuwachs an Schulden
-€157.75
Es bleiben für die Versorgung und Förderung der Kinder während der Umgangszeiten, Lebensmittel, Kleidung, Gegenstände des täglichen Bedarfs, weitere berufsbedingte Aufwendungen, und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben:
€0.00

Was ich kritisiere: Das zuständige Amtsgericht hat es bis heute nicht für nötig gehalten, wenigstens die Scheidung auszusprechen, obwohl ich den Antrag auf Scheidung bereits im September 2008 gestellt habe, so dass ich wenigstens die Krankenversicherungsbeiträge für meine Exfrau nicht mehr bezahlen müsste. Allein der Verlust dadurch beläuft sich inzwischen auf über 7000.- €.
Unsere gemeinsamen Kinder sind sechs Jahre alt, gehen zur Schule, und es bestehen Betreuungsmöglichkeiten täglich bis 17 Uhr. Somit könnte die Mutter zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Ich weiß, dass viele Frauen sehr schnell verpflichtet werden zu arbeiten und die Kinder in Betreuung zu geben.

Auch könnte ihr Lebensgefährte, welcher über ein höheres Einkommen verfügt als ich, zum Lebensunterhalt mit beitragen.

Was am Ende bleibt:
1. Inzwischen habe ich Schulden in fünfstelliger Höhe. Trotz Vollzeittätigkeit und Nebentätigkeiten kann ich meine Kosten nicht mehr decken. Bisher habe ich mich durch die Aufnahme zusätzlicher Kredite über Wasser gehalten, aber dies ist mir nicht mehr länger möglich, da ich schon die bisherigen Kredite nicht mehr bedienen kann, und auch keine weiteren mehr erhalte.
2. Eine Sperrung meines Kontos aufgrund der Ausschöpfung des Dispokredits steht nun bevor. Sobald diese erfolgt, wird auch der Kindesunterhalt nicht mehr überwiesen.
3. Wenn ich den Kindesunterhalt nicht mehr bezahlen kann, werde ich dadurch automatisch zum Straftäter, was für mich den Verlust des Beamtenstatus und des größten Teils meines Einkommens zur Folge haben wird.
4. Meine letzte Hoffnung ist, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Aufgrund der Verzögerungstaktik des Amtsgerichts Nürnberg – die zuständige Richterin hat ein ganzes Jahr lang die Sache einfach ausgesessen – brauche ich dafür aber noch Zeit.
5. Wovon ich diese Zeit finanziell überbrücken soll, weiß ich nicht, da ich durch drei Nebenjobs bereits bis an meine Grenzen belastet bin und von keiner Bank mehr einen weiteren Kredit bekomme.
Rudi Ratlos*

Folgende Fragen wurden mir schon mehrfach gestellt:
Häufig gestellte Fragen:
1. Aber gibt es denn nicht einen Selbstbehalt, den sie dir lassen müssen? Nein. Es gibt zwar diesen sogenannten Selbstbehalt, aber es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf (d. h., man kann den Selbstbehalt nicht einklagen), da es sich nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine Empfehlung des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt, etwa so wie die 130 km/h Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn. An die kann man sich halten, aber wenn man die doppelte Geschwindigkeit fährt, kann einen auch niemand deswegen belangen. Und wenn ein Richter meint, ein Vater könne von 300 € leben, dann hat dieser Vater eben von 300 € zu leben, und selbst zuzusehen, wie er damit zurechtkommt.

2. Kannst du nicht eine zusätzliche Arbeit annehmen?
Ich gehe bereits drei Nebenjobs nach, mehr ist nicht zu schaffen, und es reicht auch mit diesen zusätzlichen Einkünften nicht.
3. Aber müssen denn Mütter neuerdings nicht arbeiten gehen, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist?
Nein, Dies ist lediglich eine Kann-Bestimmung in § 1569 BGB, geändert in der sogenannten Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.2008, die in den Medien, um Auflagen und Einschaltquoten zu erhöhen, völlig verzerrt dargestellt wurde, da sich Schlagzeilen wie “Väter können jetzt aufatmen” und “Mütter müssen jetzt arbeiten” halt besser verkaufen als die Schlagzeile “Und im Unterhaltsrecht hat sich praktisch wieder nichts geändert”. Der Gesetzgeber hat mit dieser “Reform” die Entscheidung ganz auf die Gerichte abgewälzt und den Richtern ein Gesetz in die Hand gegeben, das absoluter Richterwillkür Tür und Tor geöffnet hat.
4. Aber hat denn nicht die Mutter “die Kinder an der Backe” und ist deshalb auf Unterhalt angewiesen?
Nein. Alle Kinder gehen zur Schule und es bestehen ganztägige Betreuungsmöglichkeiten. Jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien sind die Kinder bei mir. Außerdem kämpfe ich seit drei Jahren vor Gericht auch darum, dass ich mich wenigstens die Hälfte der Zeit um die Kinder kümmern darf. Auch wäre ich jederzeit bereit, die Kinder die meiste Zeit zu betreuen. Aber in beiden Fällen müsste dann auch die Mutter der Kinder zum finanziellen Unterhalt der Kinder wie auch zu ihrem eigenen durch Erwerbstätigkeit beitragen. Im Übrigen entgegen weitverbreiteter Annahmen sind laut Gesetzt grundsätzlich beide Elternteile gleichermaßen unterhaltspflichtig für ihre Kinder. Da meine Exfrau aber offensichtlich nicht arbeiten will, diskreditiert sie mich durch falsche Behauptungen gegenüber dem Gericht und dem Jugendamt, so dass diese zu dem Schluss gelangen, es entspräche nicht dem “Kindeswohl”, wenn die Kinder die Hälfte der Zeit bei mir lebten. Darüber hinaus bringt mich die derzeitige Unterhaltsbelastung ohnehin bald in die Arbeitslosigkeit, womit von mir ohnehin nichts mehr zu holen sein wird.
5. Kannst du dich denn nicht an die Medien wenden?
Hab ich schon. Ich habe am “Nachtcafé” des SWR und an der Sendung “Reporter” des ZDF teilgenommen. Ich habe an den SPIEGEL, den STERN, den FOCUS, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine, die Zeit, die ARD und das ZDF geschrieben. Die allesamt ablehnenden Antworten gleichen sich, es geht daraus klar hervor, dass alle diese Medien lediglich am Geschäft interessiert sind, nicht aber daran, Missstände aufzudecken oder gar jemandem zu helfen. Geschichten von weiblichen angeblichen Opfern und gewalttätigen Vätern sind immer noch lukrativer.
6. Kannst du denn keine Sozialhilfe beantragen?
Beantragen schon, aber nicht bekommen. Als Beamter habe ich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
7. Kann dir denn dein Arbeitgeber nicht helfen?
Mein Arbeitgeber, der Staat, stellt sich auf den Standpunkt, dass er mir ja mein Gehalt auszahle, und dass es nicht seine Sache sei, wenn ein zu großer Teil davon auf Anordnung des Gerichts auf das Konto meiner Exfrau gehe, und dass es sich hier nicht um ein dienstliches, sondern um mein privates Problem handle.
8. Warum hörst du nicht einfach auf zu arbeiten?
Weil ich von irgendetwas leben muss, weil ich an den sogenannten “Besuchswochenenden” meine Kinder versorgen muss, und weil ich zum Straftäter werde, wenn ich eine Situation herbeiführe, die meine Leistungsfähigkeit als Unterhaltszahler einschränkt. Wenn ich schuldhaft meinen Beamtenstatus verliere, so habe ich ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
9. Können dich denn deine Eltern nicht unterstützen?
Meine Eltern sind 75 Jahre alt, im Ruhestand, gesundheitlich stark angeschlagen, und leben von einer kleinen Rente.
10. Kann denn dein Anwalt da nichts machen?
Mein Anwalt hat in den letzten drei Jahren Berge von Schriftsätzen an das Gericht geschickt, hat die Tatsachen, dass meine Exfrau mehrfach unrichtige Angaben gemacht, sich in den Schriftsätzen ihrer Anwältin mehrmals selbst widersprochen hat, ihre Ansprüche in mehrfacher Hinsicht längst verwirkt hat, immer wieder ausführlich begründet und nachgewiesen. In den Verhandlungen werden diese Dinge von den Richtern aber nicht gehört, die Schriftsätze werden vom Gericht anscheinend kaum gelesen.
11. So was gibt’s doch gar nicht.
Doch. So was gibt es nicht nur, so was passiert tausendfach in Deutschland. Heute halten es die meisten Menschen nicht für möglich, dass entsorgte Väter und Mütter mit Hilfe der Gerichte systematisch in den Ruin getrieben werden – und dennoch ist es so. In einem Rechtsstaat dürfte es so etwas natürlich nicht geben. Fragt sich also, inwieweit Deutschland überhaupt noch ein Rechtsstaat ist.
12. Kannst du denn den Richter nicht ablehnen?
Ja, ich kann Antrag auf Ablehnung stellen. Die Bearbeitung dieses Antrags kann Monate dauern, während derer dann erst mal gar nichts passiert. Dann kann es passieren, dass der Antrag abgelehnt wird. Dann sitze ich dem gleichen Richter gegenüber. Oder dem Antrag wird stattgegeben. Dann habe ich einen neuen Richter, der erst einmal mehrere Monate braucht, um sich in das Verfahren einzulesen, nur um dann evtl. genauso zu entscheiden, wie der Richter vor ihm. Hatte ich alles schon.
13. Stell doch einfach die Unterhaltszahlungen ein.
Der Ehegattentrennungsunterhalt von monatlich 518.00 € wird gepfändet. Er geht von meinem Arbeitgeber direkt an meine Exfrau. Mein erneuter Antrag auf Einstellung dieser Zwangsvollstreckung wurde diese Woche vom Richter erneut abgelehnt.
14. Warum gehst du nicht zur Schuldnerberatung?
War ich schon längst. Dort hat man mir gesagt, solange ich so viel Unterhalt bezahlen müsste, dass mir nichts mehr zum Leben bleibt, können sie mir auch nicht helfen.
15. Warum gehst du nicht einfach ins Ausland?
Weil ich zwei Kinder habe, die ich über alles liebe und denen ich den Vater nicht wegnehmen will. Und selbst wenn das nicht so wäre – zwischen den meisten Staaten gibt es Auslieferungsabkommen für sogenannte Unterhaltsflüchtlinge.
16. Aber kannst du dich denn mit ihr nicht irgendwie gütlich einigen?
Genauso gut könnte man versuchen, sich mit einem Weißen Hai gütlich zu einigen. Meine Exfrau nimmt, was sie kriegen kann, ohne jegliche Rücksicht auf die Rechte oder gar Gefühle anderer. Anscheinend betrachtet sie andere Menschen nur als Mittel zum Zweck. Was ich auch tue, es verkehrt sich alles gegen mich. Wenn ich mit ihr reden will, meldet sie dem Gericht oder dem Jugendamt, ich hätte sie beleidigt.
17. Warum hast du dich nicht besser bemüht, die Ehe zusammenzuhalten? Nach verschieden Gesprächen mit Experten bin ich mir sicher, meine Exfrau hat nie beabsichtigt, mit mir eine Ehe zu führen, sondern von Anfang an geplant, mich zu entsorgen, sobald sie ihre Unterhaltsansprüche gegen mich gesichert hat. Sie hat sich schon vor Jahren ausgerechnet, dass sie als von allen bemitleidete und als Opfer betrachtete sogenannte “Alleinerziehende” finanziell wesentlich besser dasteht ohne arbeiten zu gehen, als die meisten, die vierzig Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mithilfe der Richter ist ihr dies bisher auch hervorragend gelungen. Diesen Plan hätte sie in jedem Fall umgesetzt, völlig egal, wie ich mich verhalten hätte. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei meiner Exfrau um eine Ehenomadin, die aus einer Ehe alles herausholt, was herauszuholen ist, um die Ehe dann zu beenden und sich in das nächste gemachte Nest zu setzen. Ihren ersten Mann hat sie verlassen, als ihr damals jüngstes Kind fast drei Jahre alt war, und es keinen Grund mehr für sie gegeben hätte, nicht eine Ausbildung zu beginnen oder arbeiten zu gehen. Es mag hart klingen, aber ich fühle mich einfach benutzt als Zahlemann.
18. Warum meldest du nicht einfach Privatinsolvenz an?
Erstens, weil man die nicht einfach anmelden kann, sondern man erst mal bei Gericht ein Insolvenzverfahren beantragen muss.
Zweitens entbindet ein Insolvenzverfahren nicht von den Unterhaltsschulden. Das heißt, dass so lange kein Gericht eine Abänderung des Unterhalts beschlossen hat, meine Exfrau weiterhin monatlich 915.- € Unterhalt bekommt, und so lange kein Gericht die Scheidung ausspricht, ich weiterhin zusätzlich zum Unterhalt die Krankenkassenbeiträge für sie bezahlen muss.
Drittens wird durch die Privatinsolvenz das Problem nicht gelöst, wovon ich leben soll, da ich mich in der derzeitigen Situation Monat für Monat tiefer verschulden muss, nur, um mir was zu essen zu kaufen. Ich stünde also nach “erfolgreichem” Insolvenzverfahren” noch schlechter da als jetzt.
Antworten von Rudi Rechtlos

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ISUV-Bundesvorsitzender ISUV - Trennung/Scheidung, Ende einer Beziehung, aber auch Chance zum Neuanfang
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4 Antworten zu Ruiniert durch Trennung und Scheidung – wie konnte es dazu kommen?

  1. michelvoss schreibt:

    1992 Heirat. Die Kinder waren da schon 2 & 3 Jahre alt. Ich hatte damals mehr Angst vor dem Verlassenwerden als vor dem Trau-Schein. Trotzdem war ich es, der schon ’94 die Scheidung einreichte. 2004/ 2007 sind die Kinder zu mir gezogen, wodurch meine Ex Kindesunterhalt-pflichtig wurde. Selbstverständlich ist sie dem – im Gegensatz zu mir – nicht nachgekommen. Beide Kinder verdienen inzwischen ihr eigenes Geld. Aber: Sie lebt immer noch von Hartz IV. Ich dagegen besitze Praxis, Haus und leidige Renten-Ansprüche. Wer zuletzt lacht, lacht am besten! Der Rechtsstaat ist ein Ziel, gesundes Mißtrauen ihm gegenüber der Weg. Einfache Lösung für Rudi Rechtlos: Krankschreibung + Schwarz-Arbeit.

  2. Beda schreibt:

    Hallo Rudi,
    ich kann diese einseitige Ungerechtigkeit sehr gut nachvollziehen und kann dir nur Alles Gute auf deinem weiteren Weg wünschen.
    Kopf hoch und lass dich – auch wenns sehr schwer fällt – nicht unterkriegen.
    Gibt es eigentlich Petitionen oder Ähnliches diese rechtlichen Misstände aufzulösen?

  3. Anna schreibt:

    Ich bin schockiert von den vielen Lücken in unserem System! Allerdings kenne ich das nur allzu gut. Bei mir war es ein bisschen anders: ich bin scheidungskind und habe nach der trennung meiner eltern bei meiner mutter gelebt. Damit mein vater kein unterhalt zahlen musste, wohnte meine schwester bei ihm. Als er seine jetzige Frau kennenlernte, warf er meine schwester einfach vor die tür. Sie zog weg, meine mutter lieh ihr das nötige geld für den umzug. Ich zog letztes jahr auch von zuhause aus, um zu studieren und verlangte unterhalt von meinem vater der selbstständig war und ich wusste, dass er genug verdient und nur mit dem geld „nicht umgehen kann“ (z.B. Kauft man sich kein mercedes slk, kein 27″ imac und keine wohnung mit mehr zimmern als man braucht wenn man nur 400 € zur verfügung hatte). Doch als mein Anwalt die Einkommensbescheide durchrechnete, sagte er mein Vater hätte nach den einnahmen und ausgaben eigentlich kein geld mehr zum leben. Ja, nur blöd wenn man so viel materielle besitztümer hat, die kommen ja nicht vom weihnachtsmann! Letztenendes habe ich es aufgegeben, von meinem vater unterstützt zu werden (egal ob mental oder finanziell) und ich kenne noch mindestens 3 andere Studenten, die viel arbeiten müssen, die kein bafög bekommen, die studieren wollen aber keine unterstützung erhalten. Aus der perspektive des kindes wäre es mir egal wie viel geld du zur verfügung hast, ob ich jetzt zu weihnachten ein neues fahrrad bekomme oder nicht, das wichtigste ist der mentale wert, das sich kümmern und zuverlässig sein und lieben. Solange du noch ein „richtiger“ vater bist, ist noch nichts verloren!

  4. Abgerippter schreibt:

    Hallo Rudi Ratlos, ich bin in ein Ähnlichen Lage wie du und es liest sich fast identisch. Frau ging fremd, hat mich der Gewalt beschuldigt um Zugang zur Wohnung zu verwehren, Möchte mit 50 Renterin werden und und und. Jetzt bereits 25000 Euro Schulden, obwohl ich schuldenfrei ausgezogen bin. Mir bleiben im Monat abzüglich Unterhalt + Kredit + Miete etc. 130 Euro zum Leben. Das Ganze mit Absegnung vom Gericht Nürnberg. Klingt wie bei Dir nach einer Richterin am AG Nürnberg. Frau Dr. Mein … Ich weiß auch net wie es weitergehen soll,ist echt ein Scheiß. Aber eins haben wir was unsere Exen nicht haben, unsere Würde….. Lass den Kopf nicht hängen auch wenn es oft Scheisse ist, ich verstehe dich voll und ganz … Gruss der Abgerippte

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