Gut oder schlecht? – Dr. Franziska Brandner: Grüne wollen Rechte und Pflichten von Patchwork-Eltern stärken – „Soziale Elternschaft“

Bei einem Gespräch mit dem ISUV Vorsitzenden Josef Linsler und dem ISUV Pressesprecher Rechtsanwalt Claus Marten zu familienrechtlichen und familienpolitischen Fragen stellte die Abgeordnete der Grünen, Dr. Franziska Brandner, Mitglied im Familienausschuss heraus, dass die Fraktion der Grünen die Rechte der Patchwork-Eltern stärken wollen. Die Zahl der Patchworkfamilien wächst. 14 Prozent aller Familien sind es derzeit, hat das Allensbacher Institut für Demoskopie ausgerechnet. Künftig wird es noch mehr Patchworkfamilien geben, in denen minderjährige Kinder leben. Viele dieser Kinder bekommen Stiefgeschwister, wenn sich ihre Eltern neu binden – ganz gleich, ob sie wieder heiraten oder “nur” eine Lebensgemeinschaft bilden.

Inzwischen hat man auch zur Kenntnis genommen, dass die Stiefmutter oder der Stiefvater zwar im Märchen immer der Böse und Missgünstige ist, aber das muss nicht immer so im realen Leben sein. Viele von Ihnen helfen engagiert mit bei der Erziehung der „Stiefkinder“, allerdings setzt ihnen die juristische Wirklichkeit enge Grenzen. „Nimmt“ es der Arzt, die Kindergärtnerin, der Lehrer „genau“, ohne Vollmacht müssen sie den Stiefvater oder die Stiefmutter abweisen, wenn sie das Kind abholen oder sich informieren will. In allen Fragen entscheiden ausschließlich die leiblichen Eltern, obwohl tatsächlich die Stiefmutter oder der Stiefvater mit dem Kind besser vertraut ist. Viele “Zweitmütter” und “Zweitväter” wollen mehr sein als Begleitpersonen in der zweiten Reihe. Sie wollen mitentscheiden dürfen in Situationen, in denen rasche Entschlüsse gefordert sind, und in Fällen, die den Patchworkalltag direkt betreffen.

Unterhaltspflicht für Patchworkeltern

Das wollen die Grünen jetzt ändern. “Stiefmütter” und “Stiefväter” sollen ähnliche Rechte bekommen wie leibliche Eltern. Über das “Rechtsinstitut elterliche Mitverantwortung”, das im Wahlprogramm der Partei verankert ist, debattieren die Grünen schon länger. Hetero- wie homosexuelle PatchworkerInnen, höchstens aber beide leibliche Eltern und deren neue PartnerInnen, sollen die sogenannte soziale Elternschaft bekommen können. Mit einem Familienpass können dann die neuen, rechtlich gleichgestellten Eltern problemlos in die Schule oder zum Arzt gehen.

Dem nicht genug, mit den Rechten sind auch Pflichten verbunden: Die Bundestagsfraktion hat beschlossen, dass alle Beteiligten zu gleichen Teilen Unterhalt für das Kind zahlen sollen. Bei einem Dreierpatchwork – beispielsweise leibliche Mutter, leiblicher Vater, neuer sozialer Vater – würde der Unterhalt gedrittelt. Sind vier Elternteile beteiligt, soll er geviertelt werden.

Die Grünen denken aber noch weiter: dass die Unterhaltspflicht bestehen bleiben soll, wenn sich die Patchworkeltern wieder trennen.

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Ein Kodex für die Arbeit des Jugendamtes

I. Dies kritisieren wir:

Mitarbeiter des Jugendamtes Nürnberg verhalten sich oft diskriminierend gegen Väter, Männer und Jungen. Wir sehen darin eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus verletzt das Jugendamt häufig ohne Notwendigkeit das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern sowie seine verfassungsmäßige Pflicht zum Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG, die Rechte von Kindern und Eltern nach Art. 2, 3 und 5 GG und seine Pflichten aus § 17 des Sozialgesetzbuches VIII. Wiederholte und regelmäßige Diskriminierung gegen Väter, Männer und Jungen stellen wir in folgenden Punkten fest, welche wir durch entsprechende Unterlagen, Fallbeispiele und Erfahrungsberichte Betroffener dokumentiert haben:

1. Nach Trennung oder Scheidung werden Väter aufgrund von Stellungnahmen des Jugendamtes an die Gerichte weitgehend aus der Erziehung ihrer Kinder ausgeschlossen.

2. Die Entscheidungsfindung des Jugendamtes ist meist nicht transparent, und wird Vätern nicht erläutert, sondern lapidar mit dem Hinweis auf das Kindeswohl ohne jegliche weitere Begründung gerechtfertigt. Regelmäßig fehlt jeglicher Hinweis auf eine wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung von Kindeswohlgefährdung. Nach welchen Kriterien das Jugendamt Gefährdungen des Kindeswohls feststellt, vermutet oder unterstellt, ist meist nicht nachvollziehbar, so dass dies den Betroffenen als Willkürentscheidung erscheinen muss. Das Kindeswohl betreffende Beurteilungen werden meist nach einem kurzen Gespräch mit Kindern, Müttern und Vätern getroffen, sofern diese überhaupt angehört werden. Dabei fällt auf, dass in den meisten Fällen die Residenz des Kindes bei der Mutter als einzige dem Kindeswohl entsprechende Regelung dargestellt wird.

3. Das Jugendamt ist in der Darstellung der ihm zur Kenntnis gebrachten Tatsachen gegenüber den Gerichten oft selektiv zu Gunsten der Mütter und zum Nachteil der Väter, und dies zum Teil in einem Ausmaß, welches einer Parteinahme für einen Elternteil gleichkommt, obwohl das Jugendamt gesetzlich verpflichtet ist, beide Elternteile bei der Erziehung ihrer Kinder gleichermaßen zu unterstützen, und sich nicht zum Anwalt eines Elternteils zu machen.

4. Das Jugendamt bietet viele Kurse, Veranstaltungen und Beratungen für Frauen und Mädchen an, einige für Paare und Familien, aber kaum welche für Jungen, Männer und Väter. Dies geht sogar so weit, dass das Jugendamt Beratung für Mütter durch Rechtsanwälte aus Steuergeldern subventioniert, während Väter für ihre Rechtsberatung aus eigenen finanziellen Mitteln aufkommen müssen.

5. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen, in denen sowohl Frauen als auch Männer oft besonders der Beratung und Unterstützung bedürfen, werden Väter vom Jugendamt alleingelassen, Mütter hingegen auch noch dazu ermuntert und darin unterstützt, die Rechte der Väter zu missachten, die Väter zusätzlich zu belasten und aus dem Leben der Kinder weiter auszugrenzen.

6. Müttern, die das Sorgerecht mit den Vätern ihrer Kinder teilen wollen, wird vom Jugendamt davon abgeraten.

7. Das Jugendamt verhält sich grundsätzlich ablehnend gegenüber dem Wechselmodell der zeitlich gleichgestellten Betreuung durch beide getrennt lebenden Elternteile, obwohl dieses grundsätzlich dem Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern sowie dem Recht und der Pflicht der Eltern, sich gleichermaßen an der Erziehung und Versorgung der Kinder zu beteiligen, am besten entspricht.

8. Das Jugendamt stellt den Willen der Mütter über die Rechte der Kinder und die Rechte der Väter.

9. Das Jugendamt ahndet, wenn überhaupt, durch Mütter verübte Umgangsvereitelung nur sehr zurückhaltend.

10. Das Jugendamt verwehrt Vätern Einsicht in die über ihre Kinder geführten Akten.

II. Deshalb fordern wir:

Allen Kindern beide Eltern!

Leitung und Mitarbeiter des Jugendamtes haben jegliche negative oder positive Diskriminierung von Vätern oder Müttern, Jungen oder Mädchen zu unterlassen, und das Erziehungsrecht beider Eltern und das Recht des Kindes auf beide Eltern zu respektieren, zu schützen und umzusetzen!

Solange es keine nachgewiesenen Gründe gibt, eine tatsächliche konkrete und akute Gefährdung des Kindes durch einen oder beide Elternteile anzunehmen, hat das Jugendamt nicht nur alles zu unterlassen, was einer Wahrnehmung des Sorgerechts inklusive aller Teilsorgerechte (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Alltagssorge, Gesundheitssorge und Vermögenssorge) sowie des Umgangsrechts durch beide Elternteile als gleichgestellte und gleichberechtigte Partner in der Erziehung der gemeinsamen Kinder entgegenwirken könnte, sondern vielmehr beide Eltern aktiv dazu anzuhalten und darin zu unterstützen, alle diese Rechte gemeinsam im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben; auch dann, wenn ein Elternteil die gemeinsame Ausübung eines oder mehrere dieser Rechte ablehnt. Alles andere stellt eine Verletzung der Grundrechte von Kindern und Eltern dar!

In der Praxis muss das Jugendamt diese Ziele durch folgende Maßnahmen verfolgen:

1. Die Rechte des Kindes und die Rechte der Eltern nach Art. 6 Abs. 1, 2, 3 und 5 GG haben bei allen Amtshandlungen des Jugendamtes absolute Priorität.

2. Bei allen Beratungs- und Förderungsangeboten für Kinder und Erwachsene wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 3 GG konsequent befolgt. Alle Angebote des Jugendamtes stehen entweder sowohl Männern als auch Frauen, Jungen als auch Mädchen offen, oder es werden für beide Geschlechter stets gleichwertige Angebote geschaffen.

3. Das Jugendamt wirkt nach besten Kräften auf eine außergerichtliche Lösung von Differenzen zwischen Elternteilen mit dem Ziel einer gemeinsamen Lösung aller Erziehungs- und Sorgerechtsfragen durch die Eltern als gleichgestellte Partner in der Erziehung ihrer Kinder hin.

4. In familiengerichtlichen Verfahren beschränkt sich das Jugendamt ausschließlich auf die wertungsfreie Darstellung konkreter nachweisbarer Beobachtungen und Fakten und verzichtet auf Empfehlungen an das Gericht, einen Beschluss zugunsten oder zur Benachteiligung eines Elternteils zu fassen.

5. In allen Fällen von getrennt lebenden Eltern arbeitet das Jugendamt auf die Umsetzung des Wechselmodells als dem den Rechten des Kindes und der Eltern am besten entsprechenden Standard hin, unabhängig von abweichenden Wünschen eines oder beider Elternteile, sofern nicht konkrete und unabweisbare Gründe für ein Residenzmodell oder die Einschränkung des Sorge- oder Umgangsrechts eines oder beider Elternteile dem entgegenstehen. Im letzteren Fall liegt die Beweislast ausschließlich beim Jugendamt.

6. In Fällen, in denen das Wechselmodell zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter den in Punkt 5 genannten Voraussetzungen nicht umgesetzt werden kann, empfiehlt das Jugendamt den Eltern und dem Familiengericht eine vom Wechselmodell abweichende Betreuungsform für einen Zeitraum von längstens einem Jahr, während dessen das Jugendamt alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um einen möglichst ausgewogenen Umgang des Kindes mit beiden Eltern sicherzustellen. Während dieser Zeit arbeitet das Jugendamt mit beiden Eltern nach besten Kräften darauf hin, nach Ablauf dieses Jahres die Betreuung in Form eines Wechselmodells zu ermöglichen.

7. Das Jugendamt bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen für Trennungseltern an, in welchem es die Eltern auf die Rechte des Kindes und ihre gemeinsame Erziehungsverantwortung hinweist. Es hält die Eltern zur Teilnahme an dem Kurs “Kinder im Blick” an. Bei allen Gesprächen mit Erziehungsberechtigten weist das Jugendamt diese auf das Wechselmodell als das vorrangig anzustrebende Betreuungsmodell für Kinder getrennt lebender Eltern hin.

8. In familiengerichtlichen Verfahren eröffnet das Jugendamt beiden Eltern die an das Familiengericht gerichtete Stellungnahme vor Zustellung an das Familiengericht und gibt beiden Eltern mit zweiwöchiger Frist Gelegenheit, sich schriftlich zu dieser Stellungnahme zu äußern. Erst nach Ablauf dieser Frist gibt das Jugendamt seine Stellungnahme zusammen mit den bis zum Ablauf dieser Frist eingegangenen schriftlichen Äußerungen der Eltern an das Gericht weiter.

9. Das Jugendamt ermöglicht Erziehungsberechtigten jederzeit zu Gesprächen mit Mitarbeitern des Jugendamtes nach Befreiung von der Schweigepflicht durch einen Erziehungsberechtigten ein Mitglied des “Väter-Netzwerk e. V.” oder des “Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e. V. (ISUV)” als Beistand hinzuzuziehen.

10. Das Jugendamt erstellt in Kooperation mit Vertretern des Vereins “Väter-Netzwerk e. V.” und Vertretern des “ISUV-Arbeitskreises Kinderrechte” einen Kriterienkatalog, welcher den Mitarbeitern des Jugendamtes verbindliche Richtlinien zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung zur Verfügung stellt.

11. Das Jugendamt ermöglicht auf Antrag allen sorgeberechtigten Elternteilen zu jeder Zeit unverzüglich uneingeschränkte Einsicht in alle beim Jugendamt über ihre Kinder geführten Akten.

12. Das Jugendamt ergreift bei Umgangsvereitelung unverzüglich Maßnahmen, welche einen ungehinderten Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen sicherstellt. Gleiches gilt für den Umgang des Kindes mit Großeltern, Geschwistern und Halbgeschwistern.

13. Das Jugendamt stellt sicher, dass alle Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes mindestens einmal jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung zu Fragen der Entwicklungspsychologie von Trennungskindern und dem Schutz der Rechte von Kindern und Eltern teilnehmen. Das “Väter-Netzwerk e. V.” und der “ISUV-Arbeitskreis Kinderrechte” unterstützen das Jugendamt dabei durch Vermittlung von Referenten und Hinweise auf Literatur.

Wir rufen Sie ausdrücklich zur Stellungnahme zu folgenden Fragen auf:
– Ist die Kritik am Jugendamt berechtigt?
– Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
– Sind die Forderungen an das Jugendamt realistisch?
– Unterstützen Sie die Forderungen?

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Ruiniert durch Trennung und Scheidung – wie konnte es dazu kommen?

Es geht mir nicht darum, hier eine Mitleidsgeschichte zu erzählen. Es geht mir nicht darum, eine Geschichte nach dem Schema „Frauen gegen Männer und umgekehrt“ zum Besten zu geben. Vielmehr suche ich gerade Frauen zu einem Meinungsaustausch, die genau umgekehrte Erfahrungen gemacht haben. Es geht mir darum aufzuzeigen, wie man durch ein Bündel von Umständen, Unzulänglichkeiten und mangelndem Einfühlungsvermögen ruiniert werden kann. Es geht mir darum zu veranschaulichen, wie mangelnder Mut von Richtern/innen zu entscheiden die Trennungssituation verschlimmert, ja eskalieren lässt. Es geht mir darum, andere davor zu warnen nicht wie ich der Illusion nachzuhängen, vor Gericht komme die Wahrheit ans Tageslicht, das Gericht suche nach der Wahrheit. Ich kann mich auch nicht damit abfinden, wenn mir andere sagen, ich sei eben ein „Justizopfer“, wie es viele andere auch gibt. Ich denke man wird nicht als Opfer geboren, ich frage mich immer wieder, welchen Anteil ich dazu beigetragen habe, dass ich Justizopfer wurde.-

Seit Oktober 2007 zahle ich Unterhalt an die Mutter meiner Kinder, nachdem ich wegen eines erfundenen Gewaltvorwurf und nie bewiesenen Gewaltvorwurfs aus der bis dahin gemeinsamen Ehewohnung entfernt wurde.
Gleichzeitig schrieb sie sich für ein Studium ein, und erreichte dadurch, dass sie als “studierende Alleinerziehende” die ganztägige Betreuung unserer damals gerade zwei Jahre alt gewordenen Kinder vom Jugendamt bezahlt bekam. In den darauf folgenden Monaten ließ sie unter dem Vorwand des Studiums die Kinder täglich bis neunzehn Uhr bei der Tagesmutter. Gleichzeitig bekam sie monatlich 1250.- € Unterhalt von mir.
Seit Oktober 2008 bis heute lebt meine Exfrau mit einem anderen Mann zusammen. Wenn es sich dabei um ein eheähnliches Verhältnis handelt, hätte sie keinen Anspruch mehr auf Ehegattentrennungsunterhalt. Sie behauptet aber vor Gericht, es handle sich lediglich um eine Wohngemeinschaft. Dies zu überprüfen, zu hinterfragen oder von den beiden Betroffenen eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen, hat das Amtsgericht bis heute unterlassen. Inzwischen lebt sie schon länger mit diesem Mann zusammen als mit mir.-

Die Unterhaltsansprüche stützt meine Exfrau des Weiteren auf das angebliche Studium, welches sie seit September 2007 zu absolvieren behauptet. Die erst kürzlich erstmals vorgelegten Leistungsnachweise enden jedoch im Wintersemester 2008/2009. Somit besteht auch in dieser Hinsicht ein Wahrheitsdefizit. Auch in diesem Zusammenhang die gleiche Struktur: Dies zu überprüfen, zu hinterfragen oder von meiner Exfrau eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen, hat das Amtsgericht bis heute unterlassen. So bekommt sie von mir monatlich 518 EURO Ehegattentrennungsunterhalt. Zusätzlich zum Ehegattenunterhalt zahle ich 398.00 € Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Mit meinem Beruf wäre es ohne weiteres vereinbar gewesen, dass ich die Kinder zur Hälfte betreue und sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Dagegen wehrte sich meine Exfrau heftig.
Zum Kindesunterhalt und zum Trennungsunterhalt kommen monatlich 195 € Krankenkversicherungsbeiträge für meine Exfrau und die Kinder hinzu.

So ergibt sich für sie folgende Bilanz: Durch Unterhalt und Kindergeld – sie erhält diese Leistungen ja auch noch für die beiden Kinder aus ihrer ersten Ehe – 2266.- € monatlich. Davon braucht sie keinen Cent an Krankenkassenbeiträgen zu zahlen, da ich die Krankenkassenbeiträge zu 100% aufkomme und ihr erster Mann die Beiträge für seine Kinder bezahlt. Darüber hinaus bekommt sie folgende geldwerten Leistungen: den vollen Satz an Wohngeld und Heizkostenzuschuss sowie Befreiung von der Rundfunkgebühr.

Ja, es sind vier Kinder da, die sind zu versorgen, das kostet. Ich frage mich aber schon, lohnt es sich bei der finanziellen Versorgung noch zu arbeiten, schließlich haben Berufstätige ja zusätzlichen Aufwand.

Was mir bitter aufstößt: Die Schulden für die Wohnungseinrichtung zahle ich jetzt alleine ab, die Wohnungseinrichtung wird jetzt von meiner Exfrau und ihrem Freund genutzt. Ich habe ihr das Auto überlassen, ich selbst kann mir kein Auto leisten. Auch fehlt es mir an wichtigen Gegenständen für Wohnungseinrichtung, wie einer Küche und Kinderbetten.
In der Zwischenzeit wurde übrigens ein beachtlicher Teil des bislang in unserem gemeinsamen Eigentum befindlichen Hausrats ohne mein Wissen oder Einverständnis an den Nachmieter der früheren gemeinsamen Wohnung verkauft.

Wie hoch mein Einkommen und meine monatlichen Belastungen sind, ergibt sich aus folgender Auflistung. Daraus ergibt sich, dass mir nicht mehr genug zum Leben bleibt.

Meine monatlichen regelmäßigen Einkünfte und Belastungen, Stand 31.12.2011
€ 2 447.26: Monatliches Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit
€200.00: Durchschnittliches Nebeneinkommen
-€195.95: Krankenkassenbeiträge für die Noch-Ehefrau
-€92.00: Krankenkassenbeiträge für die beiden Kinder
-€191.25: Krankenkassenbeiträge für mich
-€398.00: Kindesunterhalt
-€518.00: Ehegattentrennungsunterhalt
-€39.80: Unfallversicherung für die Kinder
-€23.12: Für die Berufsausübung notwendige Rechtsschutzversicherung
-€120.77: Rentenversicherung
-€48.40: Jahresabo für die Benutzung öffentlicher Verkehrmittel
-€5.76: Rundfunkgebühr (Befreiung davon nicht möglich, weil abhängig vom Bruttoeinkommen)
-€403.98: Miete für die 2-Zimmer-Wohnung
-€250.00: Rückzahlung ehe- und trennungsbedingter Schulden
-€263.70: Rückzahlung Ratenkredit – notwendig wegen überhöhtem Unterhalt seit Oktober 2007
-€42.05: Kredit für den Kauf eines für den Beruf notwendigen Computers
-€81.29: Rückzahlung der zu viel erhaltenen, aber an die Noch-Ehefrau weitergeleiteten Familienzuschläge
-€96.00: Abschlagszahlung Energiekosten
-€34.94: Für die Berufsausübung notwendiger Festnetz- und Internetanschluss

Monatlicher Zuwachs an Schulden
-€157.75
Es bleiben für die Versorgung und Förderung der Kinder während der Umgangszeiten, Lebensmittel, Kleidung, Gegenstände des täglichen Bedarfs, weitere berufsbedingte Aufwendungen, und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben:
€0.00

Was ich kritisiere: Das zuständige Amtsgericht hat es bis heute nicht für nötig gehalten, wenigstens die Scheidung auszusprechen, obwohl ich den Antrag auf Scheidung bereits im September 2008 gestellt habe, so dass ich wenigstens die Krankenversicherungsbeiträge für meine Exfrau nicht mehr bezahlen müsste. Allein der Verlust dadurch beläuft sich inzwischen auf über 7000.- €.
Unsere gemeinsamen Kinder sind sechs Jahre alt, gehen zur Schule, und es bestehen Betreuungsmöglichkeiten täglich bis 17 Uhr. Somit könnte die Mutter zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Ich weiß, dass viele Frauen sehr schnell verpflichtet werden zu arbeiten und die Kinder in Betreuung zu geben.

Auch könnte ihr Lebensgefährte, welcher über ein höheres Einkommen verfügt als ich, zum Lebensunterhalt mit beitragen.

Was am Ende bleibt:
1. Inzwischen habe ich Schulden in fünfstelliger Höhe. Trotz Vollzeittätigkeit und Nebentätigkeiten kann ich meine Kosten nicht mehr decken. Bisher habe ich mich durch die Aufnahme zusätzlicher Kredite über Wasser gehalten, aber dies ist mir nicht mehr länger möglich, da ich schon die bisherigen Kredite nicht mehr bedienen kann, und auch keine weiteren mehr erhalte.
2. Eine Sperrung meines Kontos aufgrund der Ausschöpfung des Dispokredits steht nun bevor. Sobald diese erfolgt, wird auch der Kindesunterhalt nicht mehr überwiesen.
3. Wenn ich den Kindesunterhalt nicht mehr bezahlen kann, werde ich dadurch automatisch zum Straftäter, was für mich den Verlust des Beamtenstatus und des größten Teils meines Einkommens zur Folge haben wird.
4. Meine letzte Hoffnung ist, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Aufgrund der Verzögerungstaktik des Amtsgerichts Nürnberg – die zuständige Richterin hat ein ganzes Jahr lang die Sache einfach ausgesessen – brauche ich dafür aber noch Zeit.
5. Wovon ich diese Zeit finanziell überbrücken soll, weiß ich nicht, da ich durch drei Nebenjobs bereits bis an meine Grenzen belastet bin und von keiner Bank mehr einen weiteren Kredit bekomme.
Rudi Ratlos*

Folgende Fragen wurden mir schon mehrfach gestellt:
Häufig gestellte Fragen:
1. Aber gibt es denn nicht einen Selbstbehalt, den sie dir lassen müssen? Nein. Es gibt zwar diesen sogenannten Selbstbehalt, aber es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf (d. h., man kann den Selbstbehalt nicht einklagen), da es sich nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine Empfehlung des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt, etwa so wie die 130 km/h Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn. An die kann man sich halten, aber wenn man die doppelte Geschwindigkeit fährt, kann einen auch niemand deswegen belangen. Und wenn ein Richter meint, ein Vater könne von 300 € leben, dann hat dieser Vater eben von 300 € zu leben, und selbst zuzusehen, wie er damit zurechtkommt.

2. Kannst du nicht eine zusätzliche Arbeit annehmen?
Ich gehe bereits drei Nebenjobs nach, mehr ist nicht zu schaffen, und es reicht auch mit diesen zusätzlichen Einkünften nicht.
3. Aber müssen denn Mütter neuerdings nicht arbeiten gehen, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist?
Nein, Dies ist lediglich eine Kann-Bestimmung in § 1569 BGB, geändert in der sogenannten Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.2008, die in den Medien, um Auflagen und Einschaltquoten zu erhöhen, völlig verzerrt dargestellt wurde, da sich Schlagzeilen wie “Väter können jetzt aufatmen” und “Mütter müssen jetzt arbeiten” halt besser verkaufen als die Schlagzeile “Und im Unterhaltsrecht hat sich praktisch wieder nichts geändert”. Der Gesetzgeber hat mit dieser “Reform” die Entscheidung ganz auf die Gerichte abgewälzt und den Richtern ein Gesetz in die Hand gegeben, das absoluter Richterwillkür Tür und Tor geöffnet hat.
4. Aber hat denn nicht die Mutter “die Kinder an der Backe” und ist deshalb auf Unterhalt angewiesen?
Nein. Alle Kinder gehen zur Schule und es bestehen ganztägige Betreuungsmöglichkeiten. Jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien sind die Kinder bei mir. Außerdem kämpfe ich seit drei Jahren vor Gericht auch darum, dass ich mich wenigstens die Hälfte der Zeit um die Kinder kümmern darf. Auch wäre ich jederzeit bereit, die Kinder die meiste Zeit zu betreuen. Aber in beiden Fällen müsste dann auch die Mutter der Kinder zum finanziellen Unterhalt der Kinder wie auch zu ihrem eigenen durch Erwerbstätigkeit beitragen. Im Übrigen entgegen weitverbreiteter Annahmen sind laut Gesetzt grundsätzlich beide Elternteile gleichermaßen unterhaltspflichtig für ihre Kinder. Da meine Exfrau aber offensichtlich nicht arbeiten will, diskreditiert sie mich durch falsche Behauptungen gegenüber dem Gericht und dem Jugendamt, so dass diese zu dem Schluss gelangen, es entspräche nicht dem “Kindeswohl”, wenn die Kinder die Hälfte der Zeit bei mir lebten. Darüber hinaus bringt mich die derzeitige Unterhaltsbelastung ohnehin bald in die Arbeitslosigkeit, womit von mir ohnehin nichts mehr zu holen sein wird.
5. Kannst du dich denn nicht an die Medien wenden?
Hab ich schon. Ich habe am “Nachtcafé” des SWR und an der Sendung “Reporter” des ZDF teilgenommen. Ich habe an den SPIEGEL, den STERN, den FOCUS, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine, die Zeit, die ARD und das ZDF geschrieben. Die allesamt ablehnenden Antworten gleichen sich, es geht daraus klar hervor, dass alle diese Medien lediglich am Geschäft interessiert sind, nicht aber daran, Missstände aufzudecken oder gar jemandem zu helfen. Geschichten von weiblichen angeblichen Opfern und gewalttätigen Vätern sind immer noch lukrativer.
6. Kannst du denn keine Sozialhilfe beantragen?
Beantragen schon, aber nicht bekommen. Als Beamter habe ich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
7. Kann dir denn dein Arbeitgeber nicht helfen?
Mein Arbeitgeber, der Staat, stellt sich auf den Standpunkt, dass er mir ja mein Gehalt auszahle, und dass es nicht seine Sache sei, wenn ein zu großer Teil davon auf Anordnung des Gerichts auf das Konto meiner Exfrau gehe, und dass es sich hier nicht um ein dienstliches, sondern um mein privates Problem handle.
8. Warum hörst du nicht einfach auf zu arbeiten?
Weil ich von irgendetwas leben muss, weil ich an den sogenannten “Besuchswochenenden” meine Kinder versorgen muss, und weil ich zum Straftäter werde, wenn ich eine Situation herbeiführe, die meine Leistungsfähigkeit als Unterhaltszahler einschränkt. Wenn ich schuldhaft meinen Beamtenstatus verliere, so habe ich ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
9. Können dich denn deine Eltern nicht unterstützen?
Meine Eltern sind 75 Jahre alt, im Ruhestand, gesundheitlich stark angeschlagen, und leben von einer kleinen Rente.
10. Kann denn dein Anwalt da nichts machen?
Mein Anwalt hat in den letzten drei Jahren Berge von Schriftsätzen an das Gericht geschickt, hat die Tatsachen, dass meine Exfrau mehrfach unrichtige Angaben gemacht, sich in den Schriftsätzen ihrer Anwältin mehrmals selbst widersprochen hat, ihre Ansprüche in mehrfacher Hinsicht längst verwirkt hat, immer wieder ausführlich begründet und nachgewiesen. In den Verhandlungen werden diese Dinge von den Richtern aber nicht gehört, die Schriftsätze werden vom Gericht anscheinend kaum gelesen.
11. So was gibt’s doch gar nicht.
Doch. So was gibt es nicht nur, so was passiert tausendfach in Deutschland. Heute halten es die meisten Menschen nicht für möglich, dass entsorgte Väter und Mütter mit Hilfe der Gerichte systematisch in den Ruin getrieben werden – und dennoch ist es so. In einem Rechtsstaat dürfte es so etwas natürlich nicht geben. Fragt sich also, inwieweit Deutschland überhaupt noch ein Rechtsstaat ist.
12. Kannst du denn den Richter nicht ablehnen?
Ja, ich kann Antrag auf Ablehnung stellen. Die Bearbeitung dieses Antrags kann Monate dauern, während derer dann erst mal gar nichts passiert. Dann kann es passieren, dass der Antrag abgelehnt wird. Dann sitze ich dem gleichen Richter gegenüber. Oder dem Antrag wird stattgegeben. Dann habe ich einen neuen Richter, der erst einmal mehrere Monate braucht, um sich in das Verfahren einzulesen, nur um dann evtl. genauso zu entscheiden, wie der Richter vor ihm. Hatte ich alles schon.
13. Stell doch einfach die Unterhaltszahlungen ein.
Der Ehegattentrennungsunterhalt von monatlich 518.00 € wird gepfändet. Er geht von meinem Arbeitgeber direkt an meine Exfrau. Mein erneuter Antrag auf Einstellung dieser Zwangsvollstreckung wurde diese Woche vom Richter erneut abgelehnt.
14. Warum gehst du nicht zur Schuldnerberatung?
War ich schon längst. Dort hat man mir gesagt, solange ich so viel Unterhalt bezahlen müsste, dass mir nichts mehr zum Leben bleibt, können sie mir auch nicht helfen.
15. Warum gehst du nicht einfach ins Ausland?
Weil ich zwei Kinder habe, die ich über alles liebe und denen ich den Vater nicht wegnehmen will. Und selbst wenn das nicht so wäre – zwischen den meisten Staaten gibt es Auslieferungsabkommen für sogenannte Unterhaltsflüchtlinge.
16. Aber kannst du dich denn mit ihr nicht irgendwie gütlich einigen?
Genauso gut könnte man versuchen, sich mit einem Weißen Hai gütlich zu einigen. Meine Exfrau nimmt, was sie kriegen kann, ohne jegliche Rücksicht auf die Rechte oder gar Gefühle anderer. Anscheinend betrachtet sie andere Menschen nur als Mittel zum Zweck. Was ich auch tue, es verkehrt sich alles gegen mich. Wenn ich mit ihr reden will, meldet sie dem Gericht oder dem Jugendamt, ich hätte sie beleidigt.
17. Warum hast du dich nicht besser bemüht, die Ehe zusammenzuhalten? Nach verschieden Gesprächen mit Experten bin ich mir sicher, meine Exfrau hat nie beabsichtigt, mit mir eine Ehe zu führen, sondern von Anfang an geplant, mich zu entsorgen, sobald sie ihre Unterhaltsansprüche gegen mich gesichert hat. Sie hat sich schon vor Jahren ausgerechnet, dass sie als von allen bemitleidete und als Opfer betrachtete sogenannte “Alleinerziehende” finanziell wesentlich besser dasteht ohne arbeiten zu gehen, als die meisten, die vierzig Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mithilfe der Richter ist ihr dies bisher auch hervorragend gelungen. Diesen Plan hätte sie in jedem Fall umgesetzt, völlig egal, wie ich mich verhalten hätte. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei meiner Exfrau um eine Ehenomadin, die aus einer Ehe alles herausholt, was herauszuholen ist, um die Ehe dann zu beenden und sich in das nächste gemachte Nest zu setzen. Ihren ersten Mann hat sie verlassen, als ihr damals jüngstes Kind fast drei Jahre alt war, und es keinen Grund mehr für sie gegeben hätte, nicht eine Ausbildung zu beginnen oder arbeiten zu gehen. Es mag hart klingen, aber ich fühle mich einfach benutzt als Zahlemann.
18. Warum meldest du nicht einfach Privatinsolvenz an?
Erstens, weil man die nicht einfach anmelden kann, sondern man erst mal bei Gericht ein Insolvenzverfahren beantragen muss.
Zweitens entbindet ein Insolvenzverfahren nicht von den Unterhaltsschulden. Das heißt, dass so lange kein Gericht eine Abänderung des Unterhalts beschlossen hat, meine Exfrau weiterhin monatlich 915.- € Unterhalt bekommt, und so lange kein Gericht die Scheidung ausspricht, ich weiterhin zusätzlich zum Unterhalt die Krankenkassenbeiträge für sie bezahlen muss.
Drittens wird durch die Privatinsolvenz das Problem nicht gelöst, wovon ich leben soll, da ich mich in der derzeitigen Situation Monat für Monat tiefer verschulden muss, nur, um mir was zu essen zu kaufen. Ich stünde also nach “erfolgreichem” Insolvenzverfahren” noch schlechter da als jetzt.
Antworten von Rudi Rechtlos

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Was Liebe unzertrennlich macht. – Wie lässt sich der Tod der Liebe verhindern?

Unsere Tätigkeit als Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, kurz ISUV, darf sich nicht nur mit den materiellen Fragen zum Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Ehewohnung, Sorgerecht etc. beschäftigen. Ein ebenso großer Bedarf an Information über Rechtsfragen besteht für psychosoziale Fragen: Wie bewältige ich eine Trennung, wie verfalle ich nicht wieder in gleiche Fehler, was sind meine Beziehungsmuster?

Seit 2008 läuft nunmehr ein Studienprojekt, in dem ca. 13.000 Männer und Frauen über 14 Jahre hinweg ständig befragt werden.

Die vielen Untersuchungen widmen sich der Frage was „Liebe glücken lässt“

Der „Spiegel“ hat in einer der letzten Ausgaben im Jahr 2011 (52) sich mit dieser laufenden Untersuchung beschäftigt. Ich selbst habe als Kontaktstellenleiter in Traunstein in den letzten 3 Jahren ca. 15 Buchbesprechungen in unserer Fachzeitschrift „Report“ besprochen. Diese Bücher beschäftigen sich nur mit den psychischen Problemen bei Trennung und Scheidung.

In den letzten Veranstaltungen in der Kontaktstelle Traunstein habe ich bereits abwechselnd jeweils mehrere Bücher zur Einsichtnahme mitgenommen und durch entsprechende schriftliche Kurzbuchbesprechungen erläutert. Das Echo ist sehr positiv. Mein Eindruck ist, dass viele der Zuhörer erkannt haben, dass sie sich in dieser Lebenskrise, Trennung und Scheidung, auch mit ihren psychischen Problemen beschäftigen müssen, um reifer zu werden für eine neue Beziehung, um nicht wieder die gleichen Fehler zu machen, die zum Scheitern der Beziehung geführt haben.

Ich möchte mit diesem Kurzvortrag meine eigenen 25jährigen Erfahrungen als Familienrichter (12 Jahre) und inzwischen als Anwalt (15 Jahre) aufgreifen und in Verbindung mit diesem Spiegel Artikel folgende Denkanstöße geben:

Ausgangslage:

Mann und Frau haben einander einst angebetet und herbeigesehnt. Sie konnten oft voneinander nicht lassen kurz der übliche Zustand milder geistiger Umnachtung zu Beginn einer Beziehung, zu Beginn einer Liebe, einfach alles Romanze. Dann zogen sie zusammen, heirateten, Kinder kamen. Irgendwo auf dem Weg ließ die Verliebtheit nach, meist ebbt die Romanze nach 1 ½ Jahren ab, langsam auch die Leidenschaft. Die Koitusfrequenz sinkt auf die Hälfte. Es gilt den Alltag zu bewältigen, die vielen kurzen Nächte voller Babygezetter, Windelwechseln und Beruf ist angesagt.

Kurz: Männer und Frauen haben in langjährigen Beziehungen oft ihre Träume auf das Maß der Wirklichkeit gestutzt. Die erwähnte Studie beschäftigt sich nun mit der Frage, wie hoch die Dosis an großen Gefühlen sein muss, damit zwei Individuen so ineinander wurzeln und wachsen, dass die Beziehung ein Leben lang hält.

Wie lässt sich der Tod der Liebe verhindern?

Die Literatur beschäftigt sich mit diesen Fragen. Endgültig und allgemein verbindlich beantwortet hat sie bisher niemand. Inzwischen versucht es die Wissenschaft ‑ der Blick auf Paare und die Analyse des Beziehungskitts inspiriert Sozialpsychologen weltweit. Nie zuvor gab es so viel Forschung, so viele Untersuchungen, die sich der Frage widmen, was die Liebe glücken lässt.

Psychologen hoffen weltweit, dass sie mittels Längs-Schnitt-Studien – Beobachtungen über viele Jahre und in unterschiedlichen Milieus – viele gültige Wahrheiten erkennen können. Dabei sollen dann grundsätzliche Fragen beantwortet werden können: Was ist Ursache, was Wirkung, ist es der mangelnde Sex, der eine Beziehung demoliert oder ist die Beziehung – Kommunikation, täglicher Umgang, Höflichkeit, Freundschaft – so schlecht, dass sie jegliche Erotik tötet. Verstehen es Paare zu streiten, somit Stress, Enttäuschung oder Betrug zu bewältigen, verbindet der Streit? Ist der Streit zerstörerisch, geht es nicht um konkrete Konflikte, um gegenseitiges Verstehen, sondern nur um gegenseitige Vorwürfe?

Die Wissenschaftler versuchen aus einer neuen Perspektive auf die Liebe zu schauen. Das Stichwort heißt hier: Resilienz. Dieser Begriff stammt aus der Wertstoffphysik und bezeichnet die Fähigkeit von elastischen Material, das nach extremer Belastung wieder in die Ausgangslage zurückschnellen kann. Mit Resilienz lässt sich erklären, warum und wie gedemütigte, missbrauchte Kinder stark werden können – ihr Leben wieder selbstbestimmen können.

Die Psychologen übertragen das Resiliens-Prinzip auf Zweierbeziehungen. Sie versuchen zu ergründen, ob es eine Art Rettungsschirm für die Liebe gibt. Ihr Blick richtet sich jetzt nicht mehr nur auf die Schattenseiten scheiternder Beziehungen. Sie wollen wissen was zufriedene Paare richtig machen.

Gibt es eine „Weltformel für Glück zu Zweit“?

Das allgemeingültige Rezept der perfekten Liebe gibt es nicht – und wird es wohl auch nie geben. Psychologen und Soziologen haben aber weltweit durch ihre bisherigen Befragungen erstaunliche handfeste Hinweise dafür gewonnen, dass und wie die Liebe mindestens partiell gelingen kann.

Die ebenso nüchternen wie überraschenden Botschaften aus der Wissenschaft lauten:
•Echte Freundschaft schmiedet Paare viel besser zusammen als die Herzklopfdramatik der sogenannten großen Liebe.
•Kinder sind oft Beziehungskiller.
•Gegensätze ziehen sich vielleicht an, aber ähnliche Werte schweißen zusammen.
•Die ewigen Beziehungsdebatten führen in der Regel zu nichts, jedenfalls zu nichts gutem.
•Sex wird weitaus überbewertet.

Es herrscht bei Wissenschaftlern Übereinstimmung darin, dass die Analyse einer – möglicherweise – verkorksten Kindheit keine Beziehung rettet oder ihr hilft. Es ist geradezu Mode geworden, bei nur allzu opportunistischen Therapeuten die verhundste Kindheit, Vaters Schwäche, Mutters Kälte, die Bevorzugung der Geschwister … kurz die angeblich offenen Rechnungen der Vergangenheit und die damit verbundene Bitterkeit eindimensional darzulegen. Schließlich wird das Ganze in langen und sehr teuren therapeutischen Gesprächen ausgebreitet, ja vielfach ausgewalzt, nicht zuletzt zum Wohle des Geldbeutels des Therapeuten. Entscheidend ist: Hilft das den Betroffenen oder hilft das gar eine Beziehung zu retten?

Nach besagter Längsschnittstudie tut es dies aber nur selten. Paartherapeuten verzeichnen erschreckend niedrige Erfolgsquoten.

Erfüllte Partnerschaft

Sie steht an oberster Stelle aller Lebensziele bei mehr als 90 % der deutschen Männer und Frauen. In der Paarforschung gilt es zu berücksichtigen, was den Einzelnen bei seinem Handeln und Denken treibt: seine Herkunft, das Temperament, sein Verstand, seine Werte, seine Bildung. Entsprechend dieser Voraussetzung werden dann Fragen unterschiedlich beantwortet:

– Wie nehmen sich die Partner gegenseitig an, , wie können sie sich überhaupt annahmen?

– Haben die Partner Freunde oder leben sie weitgehend für sich?

– Welche rolle spielt die jeweilige Herkunftsfamilien, wie eng sind die partner an sie gebunden?

– Welchen Beruf haben die Partner? Wird die berufsrolle auf die Beziehung übertragen?

– Wird der Berufsstress auf die Beziehung übertragen – hineingetragen?

– Sind Kinder da, kommt es zu Stress und Streit wegen der Kinder?

– Wie viel Geld haben die Partner zur freien Verfügung?

– Welche materielle Sicherheit bietet die Beziehung?

– Welchen Druck haben die Partner, die Beziehung aufrechtzuerhalten?

Die Ehe – oder die Hoffnung auf lebenslanges Glück

Die meisten Paare gehen gewöhnlich die Ehe ein, weil sie der festen Überzeugung sind, dass die „ihre“ Ehe ein Leben lang hält und natürlich auch glücklich ist und macht.

Dagegen aber sprechen folgende Zahlen:

Die Zahl der jährlichen Trauungen in Deutschland (je 100.000 Einwohner) ist von 650 im Jahr 1990 auf 470 im Jahr 2010 zurückgegangen.

Die Scheidungen bewegen sich auf einem hohen Niveau (Scheidung in Deutschland je 100.000 Einwohner) von 190 im Jahr 1990 auf 230 im Jahr 2010. In Deutschland lassen sich jedes Jahr fast 190.000 Paare scheiden. Durchschnittlich gehen etwa 4 von 10 Ehen kaputt. Andererseits leben in Deutschland viele Paare ohne Trauschein zusammen. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften stieg in den letzten 12 Jahren um 40 %. Nur 8 von 10 solcher Lebensgemeinschaften überstehen 2 Jahre, während das immerhin fast alle Verheirateten hinbekommen.

Noch leichter jedoch „zerfetzt“ es die Paare, die in verschiedenen Wohnungen hausen, sei es aus beruflichen Gründen, sei es, weil sie es so wollen. Nicht einmal die Hälfte solcher Gespanne erträgt einander länger als zwei Jahre.

Alles mit einem für immer – abgekürzt Amefi

Gemeint ist die weitverbreitete Idee, das Leben zu zweit müsse einer XXL-Romanze gleichen, die bis ans Lebensende stark bleibt und schön. In der Geschichte der Menschheit ist die individuelle unbedingte Liebe eine junge Idee. Sie erblühte erst vor nicht einmal 250 Jahren, Goethe setzte sie mit einem Werther in die Welt. Damit fand er sofort und auch gleich weltweit Nachahmer.

Dennoch konnte er eines nicht aus der Welt schaffen: Es gibt eine immer größere Diskrepanz zwischen dem Ideal der Liebe und ihrer Realität. Es ist schon fast ein Axiom: Je weiter Traum und Wirklichkeit auseinandertriften, desto wahrscheinlicher folgt die Trennung. Meistens sind es Frauen, die den Anstoß für die Trennung geben (ca. 63 % in Deutschland). Frauen sind – aus welchen Gründen auch immer – weniger gewillt als Männer eine Partnerschaft trotz vieler Probleme und Konflikte aufrecht zu erhalten.

Hinzu kommt: Frauen haben nicht so viel zu verlieren. Zerbricht die Beziehung holen sie sich ihre Dosis Liebe und Nähe eben von ihren Eltern, Geschwistern und Freundinnen. Über ein solches Netz verfügen ihre Partner eher nicht. Ca. 70 % der deutschen Männer haben keine Freunde, denen sie sich anvertrauen können.

Dies zeigt auch in erschreckender Weise die Abhängigkeit der Männer von den Frauen. Dies führt auch dazu, dass nach einer Trennung wesentlich mehr Männer in kürzester Zeit wieder eine neue Paarbeziehung suchen.

Bei den Paartherapeuten sitzen daher auch sehr viele Männer, die wissen wollen, wie sie es beim nächsten Mal „richtig machen“.

Diese Kommunikationslücke, diese Bedürfnisse versuchen wir – müssen wir in unseren ISUV Kontaktstellen durch entsprechende Bücher und Buchhinweise ausfüllen.

Es gibt nicht das Rezept, dass es in der neuen Beziehung klappt, aber einige Hinweise gilt es zu beachten:

– Nicht gleich innerhalb kurzer Zeit mit dem neuen Partner ins Bett hüpfen. Wichtiger ist, dass man sich vorher gut kennenlernt, bevor das Verliebtheitssystem anspringt und den Blick verblendet auf das was wirklich zählt.

– Was wirklich zählt: Ähnlichkeit. Es kommt wohl darauf an wie ähnlich sich Paare ihr Leben vorstellen und was sie tun um diese Gemeinsamkeit herzustellen. Sicher macht das Heiraten die Trennung schwerer. Man bekennt sich bei einer Heirat zu einer gemeinsamen Zukunft.

– Fraglich ist, ob Sex tatsächlich der Kitt ist, der wirklich zählt und die Paare zusammenhält.

Sex ist eines der schwierigsten Themen überhaupt in der Paarforschung. Die bisherigen Forschungsergebnisse sprechen dafür, dass Deutschlands Männer deutlich weniger zufrieden sind mit ihrem Liebesleben als ihre Partnerinnen.

Die verschiedenen Anforderungen von Beruf, Kindererziehung, Haushalt und Sozialnetz überfordern viele Frauen bezüglich der Erwartungen der Männer im Bett. Nach so einem Hektiktag zwischen Schreibtisch, Kita und Supermarkt haben die Frauen oft ein großes Bedürfnis nach Rückzug und Ruhe.

Ich teile zwar nicht die Auffassung von „Gottfried Benn „, der feststellt, dass die Institution der Ehe zur Lähmung des Geschlechtstriebs führe. Nach langen gemeinsamen Jahren ersterbe offenbar die Lust am Körper des anderen.

Feststeht aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse, dass der Sex einen wesentlich kleineren Anteil hat am Beziehungsglück. Das Liebesspiel wird oft als Jungbrunnen der Partnerschaft weit überbewertet.

Aufgrund eigener Praxiserfahrungen nach 25 Jahren bin ich der Auffassung, dass die Untreue kein Exclusivrecht der Männer mehr ist. Männer wie Frauen erliegen inzwischen der außerehelichen Verführung. Auch die Frauen, zunehmend wirtschaftlich unabhängig, vergnügen sich gern in fremden Betten.

Kinder sind ein Liebeskiller

In sämtlichen Studien sackt die Zufriedenheit mit der Beziehung in ungeahnte Tiefen sobald der erste Sprössling aus der Zweier- eine Dreierkiste macht.

Feststeht auch, dass es für Ehepaare mit Kleinkindern wichtig ist mehrmals im Monat den Abend zu zweit alleine zu verbringen ohne Kinder, ohne Freunde. Es senkt das Scheidungsrisiko.

Streitkultur der Eheleute

Schon John Gottman, amerikanischer Pionier der neueren Paarforschung hat früh herausgefunden, dass Streiten niemals konstruktiv sein kann. Gottman hat in seinem Labor 900 Paare beobachtet, wie sie sich zankten. Er hat sie gefilmt und physiologisch vermessen. Schnell war klar, der Puls schnellt hoch auf 90/95, der Blutdruck steigt, Stress verdunkelt das Hirn, Ratio Ade. Am Ende waren die Streitenden kein Stück vorangekommen, das alte Spiel. Sein Fazit: Streit vermeiden, Kritik einstellen.

Zufriedene Paare, das stellte John Gottman schon fest, lösen Spannungen mit Humor, Zuneigung und Respekt. Es kommt wahrscheinlich letztlich nicht darauf an, sich zu vertragen, d.h. Probleme zu lösen, sondern darauf, sich zu ertragen.

Worauf sollte man also letztendlich bei einer Beziehung achten:
•Einen ähnlich denkenden Partner suchen und heiraten.
•Wenn Kinder, so doch regelmäßig auch die Zeit zu zweit verbringen.
•An die gemeinsame Zukunft glauben.
•Zerstörerischen Streit und Kritik vermeiden.
•Sex nicht so wichtig nehmen.
•Freundlich und humorvoll Konflikte lösen.
•Dem anderen mit Großzügigkeit begegnen.
•Kurz: Richtig gute Freunde sein.

Das beinhaltet aber auch Abschied zu nehmen vom Märchenprinzen und von der Märchenprinzessin, man vergesse die Supertraumfrau und die Sehnsucht nach Wiedervereinigung mit der verloren gegangenen Hälfte von Plato und Kugelmenschen.

Wer sich mit der Unvollkommenheit zufrieden gibt, hat eine echte Chance die Liebe zu bewahren und ein Leben lang gemeinsam Weihnachten zu feiern.

Die Fachleute plädieren für mehr Realismus in der Liebe. Dazu gehört aber auch die Fähigkeit einander zu vergeben. Bei der Resilienzforschung bezüglich einer glücklichen Ehe spielt das Vergeben zweier Menschen eine entscheidende Rolle. Die Frage ist auch, ob es immer einer liebenden Paarbeziehung bedarf um Eltern zu werden. Vielleicht sollte man die leidenschaftliche Liebe von der Elternschaft abkoppeln. Frauen, die Kinder haben wollen, sollten sich organisieren und Netzwerke aufbauen um sie großzuziehen, mit oder ohne festen Partner.

Es fiele weg die Fracht der Erwartungen: nur den Geliebten zum Vater zu machen, eine Vater-Mutter-Kind-Beziehung als Quell allen Glücks zu betrachten, vielleicht bliebe sie, die Liebe, wenn sie nicht von zu vielen Erwartungen erdrückt würde. Eines aber bleibt am Ende festzuhalten: Es ist grundfalsch jemanden zu lieben, der einen nicht genauso zurückliebt. Das Kennzeichen echter Liebe ist nun einmal die Gegenseitigkeit der Gefühle.

Ernst Gailer/Josef Linsler

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Koalitionsverhandlungen: Fatale Familienpolitik zum Nulltarif

Nürnberg (ISUV) Was wurde nicht alles versprochen im Wahlkampf: Anhebung des Kinderfreibetrages auf 8354 EURO und entsprechend des Kindergeldes um 35 EURO, mehr Steuergerechtigkeit durch ein modifiziertes Familiensplitting, höhere Ausgaben für Bildung und Betreuung. Familienpolitik wurde zum zentralen Thema von allen Parteien erkoren. Von all dem ist heute nicht mehr die Rede. Beide „Volksparteien“ haben sich darauf geeinigt, keine direkten zusätzlichen finanziellen Leistungen für die Familie zu erbringen. Beide Parteien wollen den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld nicht mehr erhöhen. Über ein Familiensplitting oder ein modifiziertes Ehegattensplitting wird nicht mehr gesprochen. „Das ist ein fatales Signal, das ist Familienpolitik zum Nulltarif.“, kritisiert der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler.

Diese Familienpolitik hat Tradition in der Bundesrepublik. Schon in früheren Regierungen galt der Grundsatz: Der Familienminister, die Familienmisterin kann machen, was sie will, es darf nur nichts kosten. Adenauer meinte gar, Kinder bekommen die Leute alleine. Ihm sei das verziehen, er wusste es nicht besser, es gab noch keine Pille, das Familienbild war auf Kinder ausgerichtet. Aber Bundeskanzler Schröder hätte es schon besser wissen müssen, jedoch auch er sprach abfällig von Familienpolitik als „Gedöns“. Das Ausklammern von Familienpolitik, Familienpolitik zum Nulltarif, hat nun allerdings eine neue Qualität: „Im Wahlkampf wurden große Erwartungen geweckt, konkrete Zahlen genannt. Wenn man nichts machen will, dann sollte man von vornherein keine Erwartungen wecken. Das ist ein fatales Signal für Eltern und Kinder.“, kritisiert Linsler.
Ein weiteres Kernthema war soziale Gerechtigkeit. Fakt ist, dass Kinder in der Bundesrepublik das größte Armutsrisiko sind. Fakt ist, dass heute Ausbildung länger und kostenintensiver ist. Fakt ist, dass die Geburtenrate angekurbelt werden muss, schließlich hängen Generationenvertrag und das Sozialsystem davon ab. „Wo bleiben die zukunftsweisenden Ideen, Deutschland kinderfreundlicher machen, Mut zum Kind, Mut zum zweiten, zum dritten Kind, wo bleibt der Respekt vor Eltern und Kindern? Es ist respektlos gegenüber Eltern und Kindern, wenn überall mit der Gießkanne verteilt wird, aber für sie – die Basis der Gesellschaft, die Zukunft der Gesellschaft… – nichts übrig bleibt, an ihnen gespart wird.“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende.
Nach Auffassung von ISUV ist „spannend“, ob zumindest noch etwas „an staatlicher Infrastruktur kommt“ (Linsler). ISUV fordert den Ausbau der Ganztagsbetreuung, höhere Ausgaben für Bildung und kostenfreie Betreuung ab einem Einkommen der Eltern von 2100 EURO.
Spannend ist auch, ob sich die Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2014 verändert. Für geschiedene Eltern heißt das auch, dass eigentlich die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle nicht verändert werden dürfen, weil diese Beträge an den Familienfreibetrag gekoppelt sind.

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Familienpolitik und Familienrecht: ISUV-Forderungen an die neue Bundesregierung

1. Die Reform des Sorgerechts für nichteheliche Kinder ist noch nicht konsequent umgesetzt. Streit, „Kampf ums Kind“, teure Prozesse und Gutachten ließen sich verhindern, wenn auch bei nichtehelichen Kindern klar geregelt wäre: Die elterliche Sorge steht beiden Elternteilen ab Feststehen der Vaterschaft und ab Geburt gemeinsam zu.
2. Für ISUV ist die Forderung eines gerechten Selbstbehalts ein zentrales Thema. Die Frage lautet: Was muss einem unterhaltspflichtigen Elternteil, der für Kinder Unterhalt zahlt, an der Betreuung mitwirkt und Vollzeit arbeitet, von seinem Lohn bleiben, damit er selbst einigermaßen angemessen über die Runden kommen kann? Der ISUV fordert einen Mindestselbstbehalt von 1250 EURO, das ist der Betrag, der Menschen bleiben soll, wenn sie nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Der ISUV fordert, dass Mindestlohn und Mindestselbstbehalt miteinander korrespondieren müssen. Wie der Mindestlohn von der Politik fest-gelegt wird, so muss auch der Mindestselbstbehalt von der Politik festgelegt werden, beides sind politische und nicht einfach juristische Fragen. Beim Selbstbehalt sollen grundsätzlich die individuellen Lebensverhältnisse des einzelnen unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt werden.
3. Die Anhebung des Mindestunterhalts muss immer parallel zur Anhebung des Selbstbehalts erfolgen, denn so ist einigermaßen gesichert, dass die Unterhaltsbeträge nicht aus dem Ruder laufen.
4. Der ISUV fordert zur Entschärfung von Scheidungen, zur Entschärfung von Unterhaltsproblem, zur Vermeidung von Umgangsverweigerung, zwecks notwendiger Berufstätigkeit beider Elternteile, zwecks notwendiger sozialrechtlicher Absicherung in Bezug auf Rente und Krankenkasse, zwecks gemeinsamer Elternschaft trotz Trennung und Scheidung die gesetzliche Einführung eines Wechselmodells, wie es schon mit Erfolg in anderen Ländern praktiziert wird. Die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung und Akzeptanz des Wechselmodells hat die Diskussion beim diesjährigen Familiengerichtstag ausdrücklich bestätigt.
5. Der ISUV fordert den weiteren Ausbau einer professionellen, pädagogischen Standards entsprechenden Kinderbetreuung. Kinderbetreuung soll auch für Schulkinder gesichert sein. Das ist die Voraussetzung für die gesellschaftlich notwendige Berufstätigkeit beider Elternteile.

6. ISUV fordert die Gleichberechtigung von Zweitfamilien und deren Kindern. Erforderlich sind die Aufarbeitung von Benachteiligungen und die Beseitigung. Leistungen für die Zweitfamilien müssen uneingeschränkt der Zweitfamilie verbleiben.
7. ISUV fordert Steuergerechtigkeit für alle Lebensformen. Für Haushalte mit Kindern fordert ISUV eine Anhebung der Freibeträge/Kindergeld, für das erste Kind, 8000 EURO, für das zweite 9 500 EURO, für das dritte und jedes weitere Kind 10000 EURO. Ziel ist ähnlich wie in Frankreich Eltern mit mehreren Kindern quasi steuerfrei zu stellen. Für Geschiedene fordert ISUV die steuerliche Berücksichtigung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts. Eine wichtige Weichenstellung ist ganz sicher: Pflegeleistungen von Familienangehörigen für Familienangehörige sollen steuerlich verstärkt geltend gemacht werden können. Schließlich ist die Pflege durch Familienangehörige zu Hause die günstigste und humanste Pflege. Das Ehegattensplitting soll und kann nach Auffassung von ISUV nicht einfach durch ein Familiensplitting ersetzt werden. Schließlich haben verheiratete Paare das Ehegattensplitting in ihre Rollenverteilung einkalkuliert, dies gilt insbesondere für Rentnerehepaar. 8. Die neuen gentechnischen Möglichkeiten schaffen neue familiale Probleme – insbesondere Identitätsprobleme für Kinder. ISUV fordert, dass Kinder immer das Recht haben müssen ihre leiblichen Eltern zu kennen, insbesondere wenn sie dies wünschen.

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Wechselmodell: zeitliche, räumliche und finanzielle Bedingungen der Gestaltung – Gemeinsame Elternschaft trotz unterschiedlicher Wertsetzung

Rahmenbedingungen – Überlegungen
Unsere Umgangsregelung für die drei Kinder, die Tochter (14), den älteren Sohn (12) und den jüngeren Sohn (8), die wir seit September 2007 praktizieren und die kontinuierlich weiter entwickelt und durch Mediation begleitet wurde, hat sich bewährt, wie auch im Gutachten von Prof. K. bestätigt wurde.

Die Kinder haben ihre regelmäßigen Prozessmuster des Alltags mit sicherem und intensivem Kontakt zu ihren wichtigen Bezugspersonen Vater und Mutter. Sie müssen sich nicht für einen Elternteil und gegen den anderen Elternteil entscheiden, was ihrem natürlichen Grundbedürfnis nach Vater und Mutter entspricht. Der Lebensmittelpunkt der Kinder liegt in ihnen selbst und nicht bei der Mutter oder bei dem Vater. Die Kontinuität der Wohnumgebung, der Spielkameraden und ihrer Beschäftigungen wurde weitgehend geschützt.

Vor allem in der Anfangsphase waren begleitende Mediation und Beratung notwendig, um die Fragen der Prozessabstimmung der alltäglichen Abläufe zu lösen. In der Mediation wurde das Modell: „Die Kinder haben zwei Zuhause“ verwandt. Mittlerweile haben sich die Abläufe recht gut eingespielt.

Die Elternteile können ihren jeweiligen erzieherischen Einfluss ausüben. Dabei gibt es Bereiche, wo eine gute Akzeptanz und Übereinstimmung herrscht und Bereiche, in denen das jeweilige Ziel nicht vom anderen Elternteil unterstützt wird, was aber in jeder Familie vorkommt. Die Kinder sind bei elterlichen Konflikten nun weitestgehend ausgeschlossen und erleben die Belastung nicht mehr. Auch in nicht getrennten Familien werden Konflikte ausgetragen. Eine völlig konfliktfreie Familie gibt es nicht.

Da wir uns in verantwortlicher Weise darum bemühen, eine Umgangsweise zu finden, die dem Kindeswohl in der Trennungssituation am besten entspricht, möchte ich mich, auf der Grundlage meines fachlichen Hintergrundes als Psychologischer Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche, dabei auch daran orientieren, was die aktuelle Forschung zu dieser Thematik ergeben hat.
In der führenden Fachzeitschrift „Journal of Family Psychology“ der American Psychological Association wurde 2002 eine Überblicksstudie zu 33 wissenschaftlichen Studien zum Doppelresidenz-Modell veröffentlicht, in der der aktuelle Stand der Forschung zusammengefasst wurde.
Dabei konnten u. a. folgende Erkenntnisse festgestellt werden:
• „ Kinder in Doppelresidenz oder gemeinsamen Sorgerecht waren besser angepasst als Kinder in einer Ein-Elternteil-Regelung, aber nicht anders als die in ungetrennten Familien.“
• „Die positivere Anpassung von Doppelresidenz- und Gemeinsames-Sorgerecht-Kindern bestätigen sich für einzelne Vergleiche von allgemeiner Anpassung, Familienbeziehungen, Selbstschätzung, emotionaler und Verhaltensanpassung und Anpassungen, die spezifisch für Scheidungen gelten.“
• “Doppelresidenz-Kinder zeigen eine bessere Anpassung in den Eltern-Beziehungen und verbrachten signifikant mehr Zeit mit dem Vater, was mehr Gelegenheiten für eine Respekt fördernde Erziehung ermöglichte..“
• „Die hier überprüften Forschungen unterstützen nicht die Behauptungen von Kritikern der Doppelresidenz, die Doppelresidenz-Kinder würden öfter höheren Ausmaßen von Konflikten ausgesetzt werden oder einem höheren Risiko hinsichtlich Anpassungsproblemen ausgesetzt sein, weil sie sich an zwei Haushalte anpassen müssen oder sich „zerrissen“ fühlen zwischen ihren Eltern.“
• „Doppelresidenz- und gemeinsames Sorgerecht-Regelungen erweisen sich im Durchschnitt nicht als schädlich für Aspekte des Wohlseins der Kinder und können in Wirklichkeit vorteilhaft sein. Dieses weist darauf hin, dass Gerichte Eltern nicht entmutigen sollen, eine Doppelresidenz zu versuchen.“

Quelle: Robert Bauserman, Child Adjustment in Joint-Custody Versus Sole-Custody Arrangements: A Meta-Analytic Review, Journal of Family Psychology (Copyright 2002 by the American Psychological Association, Inc.) 2002, Vol. 16, No. 1, 91-102, Übersetzung P.de Man)
Die Kinder nehmen eine gute schulische Entwicklung und entdecken und entfalten ihre sonstigen Begabungen in der Betreuung durch beide Elternteile. Sie gehören zu den Klassenbesten in Grundschule und Gymnasium. Die Fortführung dieser Betreuung entspricht dem Interesse und dem Wohl der Kinder und erfordert die Aufrechterhaltung der Bedingungen und ihre finanzielle Ausstattung.

Die finanzielle Ausstattung
In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es um die finanzielle Ausstattung dieser am Kindeswohl orientierten Umgangsregelung. Das Amtsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.03.2011 unter Punkt 2cc festgestellt:
„Das Gericht berücksichtigt „im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtssprechung keine weiteren Abzüge für den Umgang des barunterhaltspflichtigen Antragsstellers mit den Kindern, deren Schwerpunktaufenthalt ist bei der Mutter. …..Umstritten ist auch die Ausstattung mit Kleidung und Spielzeug. Auch hier sind eventuelle freiwillige Anschaffungen des Antragstellers nicht zu berücksichtigen.“
Im Folgenden möchte ich nun darstellen, dass der Umgang mit den Kindern in dem hier vorliegenden Umfang natürlich Aufwendungen für Förderung, Spielzeug, Kleidung, etc. erfordert, da es nicht denkbar ist, dass diese in der Hälfte der Ferien und von donnerstags bis samstags, bzw. sonntags keinerlei Räume, Einrichtung, Spielzeug, Förderung, etc. benötigen.
Daher ist eine Aufteilung des für die Kinder zur Verfügung stehenden Budgets in deren Interesse. In den „Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL), der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken, Stand 1.1.2010, heißt es dazu in Abschnitt 15.2:
„Erbringt der Verpflichtete sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt, kann im Einzelfall ein Betreuungsbonus angesetzt werden.“
Um meine durch Art.6 Abs. 1,2 Grundgesetz geschützte Lebens – und Erziehungsgemeinschaft ausüben zu können, muss sichergestellt sein, dass den Kindern auch während des Aufenthaltes bei mir ausreichender Wohn- und Lebensraum zur Verfügung steht. Auch wenn das Sozialrecht sich vom Familienrecht unterscheidet, so wird doch in der dort getroffenen Definition der Leistungspflicht des Staates gegenüber dem Bürger aus einer grundrechtlichen und kindeswohlorientierten Perspektive eine Orientierung gegeben.
So wurden z.B. beim Sozialgerichtsurteil (SG Kassel S 10 AS 53/09) einem Empfänger von SGB II – Leistungen für den Umgang mit einem Kind an drei Wochenenden im Monat, also in deutlich geringerem Umfang als in unserem Fall, 15 qm weiterer Wohnraum zugestanden und entsprechende Kosten erstattet. Dieser Entscheidung folgend gehe ich bei den folgenden Berechnungen von einem Bedarf von je 15 qm für ein Kind, also in der Summe von 45 qm Wohnraum aus.
Mein Lösungsvorschlag ist, dass ein Modus Vivendi auch im Bereich der finanziellen Ausstattung gefunden wird, durch den die Gestaltung des Umgangs sowohl bei der Mutter als auch beim Vater zum Wohle der Kinder in gleicher Weise fortgesetzt werden kann.
Vorschlag zur Finanzierung
„Das Kindergeld und der Kindesunterhalt in Höhe von 100 % (Stufe 1 DT) werden der Mutter zur Verfügung gestellt.
Dem Vater werden je Kind 300 € Kinderbonus zugestanden, in der Summe
also 900 €.“
Die Begründung für diesen Betrag ergibt sich aus den ausführlichen Aufstellungen auf den folgenden Seiten.
Damit hätte die Mutter folgende Beträge zur Verfügung:
Das Kindergeld beträgt 184 +184 +190 = 558 €.
Der Kindesunterhalt beträgt aktuell 875 € in der 100 % – Stufe.

In der Summe sind das 1433 €, die der Mutter monatlich zur Versorgung der Kinder zur Verfügung stehen.
Mutter Vater Differenz
1433 € 900 € 533 €

Die Differenz ist damit begründet, dass die Mutter die Kinder einen Tag mehr betreut als der Vater und für den Hauptteil von Kleidung und Schulmaterial die Kosten übernimmt.
Die Finanzierbarkeit dieses Umgangsmodells als elementarer Grundbedingung ist also in unserem Fall gegeben. Mit ihren zusätzlichen eigenen Einkünften liegt die Mutter sogar über dem durchschnittlich verfügbaren Nettoeinkommen einer vierköpfigen Familie eines Alleinverdieners. (Vgl. Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2011)
Im Übrigen ist es leider unwahr und irreführend, wenn die Anwältin der Gegenseite dem Amtsgericht unmittelbar vor dem Urteil schriftlich mitteilte, alle Kosten für die Förderung würde die Mutter tragen. Die Übernahme von Kosten für Klavierunterricht, Flötenunterricht, die Aufteilung von Kinderbüchern und Spielzeug, die Übernahme von Kosten für den Fußball u. v. m. wurde leider stets von ihr vollständig abgelehnt.
Die annähernden tatsächlichen Kosten des Umgangs für die drei Kinder im Monat betragen 1149,27 € im Monat, bzw. 13791,24 € im Jahr.
Je Kind sind das 383,09 € im Monat, bzw. 4597,08 € im Jahr.
Da man im Einzelfall darüber unterschiedlicher Ansicht sein kann, ob all diese Ausgaben notwendig sind, schlage ich den o . g . pauschalen Betrag von 300 € je Kind und Monat vor.
Aus der tabellarischen Aufstellung über die Kosten kann man die Zusammensetzung der Beträge erkennen.
Aus der Tabelle gehen auch die geschätzten anteiligen Ersparnisse der Mutter hervor, die durch den erweiterten Umgang und die Übernahme der Kosten der Förderung für Klavier, Chor und Fußball, u.a. entstehen. Insbesondere bei den Fahrkosten ist es evident, da die Tochter und der ältere Sohn in 8 Minuten zu Fuß von der Vaterwohnung das Gymnasium erreichen, ebenso bei den Mietnebenkosten, den Honoraren, der Verbrauchsmaterialien und der Verpflegung.
Auch bei der Grundschule für den jüngeren Sohn wäre diese Wegeersparnis möglich, da die Schule in fünfhundert Metern Entfernung vom Haus des Vaters und 4 km vom Haus der Mutter liegt, aber die Mutter besteht auf eine andere Grundschule, 4 km von ihrem Wohnort und 7 km von dem Wohnort des Vaters entfernt.
Laut Urteil des Amtsgerichtes käme folgende Situation heraus:
Gesamtversorgung Mutter Gesamtversorgung Vater Differenz
Kindergeld: 184 +184 +190 = 558 €.
Kindesunterhalt 1032 €
September 2011 1100 €
Betreuungsunterhalt 774 €
Eigenes Einkommen 773 €
Summe : 3137 € Summe: 1600 € 1537 € p.m.
18444 € p.a.

Die Betreuungszeit der Mutter ist um zwei Nächte und einen Tag während der Schulzeit länger als die Zeit beim Vater, in den Ferien ist sie gleich. In der Summe sind das bei 36 Schulwochen 36 Tage und 72 Nächte. Dafür soll sie einen Gesamtbetrag als Betreuungsunterhalt erhalten in Höhe von 12 x 784,97 € = 9419,64 €.
Insgesamt erhält sie durch diese Differenz von 36 Tagen und 72 Nächten einen finanziellen Vorteil von 18444 €. Das ist unter dem Aspekt von Verteilungsgerechtigkeit offensichtlich unverhältnismäßig.
Der zeitliche Umfang des Umgangs
Zu Grunde gelegt wurde bei der folgenden Aufstellung der Zeitraum von einem Jahr in der Umsetzung des Umgangsbeschlusses des Amtsgerichtes mit der zwischen den Eltern vereinbarten Urlaubsregelung. Daraus ergibt sich die zeitliche Dauer des Aufenthaltes der Kinder in ihrer Wohnung beim Vater.
Tage Anzahl Mahlzeiten
Frühstück Mittag Abend
114 Ferientage 3K Hälftig 57 57 x 3 = 171 57 x 3 = 171 57 x 3 = 171
Donnerstage 3K 35 0 35 x 3 = 105 35 x 3 = 105
Freitage 3K 35 35 x 3 = 105 35 x 3 = 105 35 x 3 = 105
Samstage 3K 4 4 x 3 = 12 4 x 3 = 12 4 x 3 = 12
Sonntage 3K 4 14 x 3 = 12 4 x 3 = 12 0
Sonntage 1K 8 8 8 0
Samstage 2K 24 24 x 2 = 48 24 x 2 = 48 0
Summe 46 % 167 356 x Frühstück 461 x Mittagessen 395 x Abendessen
An 167 Tagen ist mindestens ein Kind beim Vater, das entspricht 46 % eines Jahres. An 159 Tagen sind mindestens zwei Kinder da, das entspricht 44 % eines Jahres. An 135 Tagen sind alle drei Kinder da, das entspricht 37 % eines Jahres. Die Anzahl der Übernachtungen beim Vater je Kind beträgt im Jahr 131.

Bezug zur Düsseldorfer Tabelle
Nach der Düsseldorfer Tabelle sei der Kindesunterhalt berechnet für die Hälfte der Ferien (57 Tage) und jedes zweite Schulwochenende für 2 Tage, also 18 x2 =36 Tage, in der Summe also 93 Tage.
Damit ergeben sich folgende Differenzen:
DT Umgang Differenz
3 Kinder 93 135 42 Tage
2 Kinder 93 159 66 Tage
1 Kind 93 167 74 Tage

Für ein Kind sind die Aufwendungen für 74 Tage im Jahr mehr zu leisten als in der DT vorgesehen. Für das zweite Kind an weiteren 66 Tagen. Für das dritte Kind an weiteren 42 Tagen. Die Mehraufwendungen betreffen Ernährung, Freizeitgestaltung, Kosten für Förderung, alltägliche Verbrauchsmaterialien, Fahrkosten, Mietnebenkosten,u.a.
Summiere ich alle Umgangstage der drei Kinder komme ich auf 461 Tage. Das sind prozentual je Kind 53 % mehr, als die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Diese würde nur 93 x 3 Tage vorsehen, also 297 Tage. Damit wäre die Versorgung an 182 Tagen pro Jahr für alle drei Kinder, bzw. etwa 61 Tage je Kind und Jahr nicht berücksichtigt. Dies wären etwa zwei Monate, also 2/12. Wäre der Unterhaltsanspruch bei 120 % und man würde diese 2 Monate berücksichtigen, käme man bei etwa 100 % aus, so wie vorgeschlagen.
Die Wohnung mit Kinderzimmern und die Wohnkosten
Wir wohnen in der meiner Wohnung seit dem Einzug 2002. Die Kinder sind hier aufgewachsen und haben hier ihr Zuhause. Die Kontinuität dieser vertrauten Wohnumgebung mit ihren Spielkameraden im Hof und in der Nachbarschaft bedeutet ihnen viel. Daher wurde sie auch nach dem Auszug der Mutter beibehalten. Sie trägt zur Stabilität und zur Bewältigung der Trennungsbelastung bei und ist dem Kindeswohl förderlich.
Ich bin verpflichtet, den Umgang kindgerecht zu gestalten. Dies erfordert einen angemessenen Lebensbereich, eigenes Spielzeug und Verbrauchsmaterialien, auch die Kontinuität der vielfältigen Formen der Förderung und Freizeitbeschäftigungen zur Entfaltung ihrer Begabungen. Sie haben ihre eigenen Zimmer in diesen Jahren gestaltet und eingerichtet und möchten sie behalten.
Der Kinderbereich hat eine angemessene Größe, Betten, Schränke, Spielzeug und Schreibtische erfordern diesen Raum (33,2 qm). Auch in den anderen Räumen sind Bereiche für den Aufenthalt von vier Personen angemessen gestaltet (großer Esszimmer-Tisch, Sitzgelegenheiten). Analog zu dem o.g. Sozialgerichtsurteil gehe ich in der Summe von 45 qm für drei Kinder Wohnraumbedarf aus. Dass es der Kinderzimmer mit eigenen Betten und eigenen Bereichen bedarf, ist eigentlich selbstverständlich. Es ist ihrer Entwicklung förderlich. Der Gutachter Prof. K. nennt es im Gutachten explizit richtig und notwendig, dass die Kinder eigene Zimmer haben.
Die Wohnungsgröße beträgt ohne Terrasse 117,13 qm:
Kinderzimmer Ältere Sohn und Jüngere Sohn 18,6 qm
Kinderzimmer Die Tochter 14,6 qm
Schlafzimmer 17,11 qm
Esszimmer mit großem Ess – und Spieltisch 23,73 qm
Wohnzimmer mit Klavier und TV 12,18 qm
Arbeitszimmer 13,63 qm
Flur 6,1 qm
Küche 11,23 qm
Summe 117,13 qm
Größe ohne Arbeitszimmer, 4 Personen 103,55 qm

Die Mietkosten für 117,13 qm betragen 12600 € im Jahr, 1050 € im Monat. 45 qm entsprechen 38,41%. Das sind 403,30 im Monat, 4839,66 € im Jahr. Die Mietnebenkosten für 117,13 qm betragen 2770 € im Jahr, 230 € im Monat. 45 qm entsprechen 38,41 %. Das sind 88,34 € im Monat, 1060,12 € im Jahr.
In der Summe gibt es 461 Aufenthaltstage aller drei Kinder im Jahr bei 3 x 365 = 1095 Tage im Jahr. Der prozentuale Anteil beträgt 1095 : 461 = 42,1 %. Die Mietnebenkosten, werden daher nur zu 42,1 % berücksichtigt. Bei 1060,12 € im Jahr sind dies 446,31 € im Jahr. Das sind 37, 19 € im Monat. Die Summe der ermittelten anteiligen Wohnkosten beträgt somit 403,30 + 37,19 € = 440,49 im Monat, bzw. 4839,66 € + 446,10 = 5285,76 € im Jahr.

Schulaufgaben
Da die Kinder an zwei Schulnachmittagen bei mir sind und am Samstag oft die Wochenpläne zu bearbeiten sind, haben sie hier auch kindgerechte Schreibtische und Schreibtischstühle sowie das nötige Zubehör erhalten. Die Beteiligung an der schulischen Betreuung war mir auch besonders wichtig, da die schulische Förderung im Rahmen meiner langjährigen Arbeit als Schulpsychologe und Einzelfallbetreuer, aber auch nun in der Kinder – und Jugendlichen – Psychotherapie ein wichtiges Erfahrungsfeld ist, in dem ich meine eigenen Kinder auch in der Entwicklung begleite und fördere.
Dabei fallen auch Kosten an, wie für das Mobiliar, Schreibtischlampen, die Schreibtischausstattung, Verbrauchsmaterialien und technische Ausstattung (Lerncomputer, USB – Stick etc.) Die Kosten in € für die höhenverstellbaren Schülerschreibtische mit Stühlen allein betrugen:
Schülerschreibtisch Stuhl Gesamt
Die Tochter 70 (gebraucht) 40 110
Ältere Sohn 425 325 750
Jüngere Sohn 109 94 203
Summe 604 459 1063

Kinderchor
Die Tochter und der ältere Sohn besuchen jeden Freitagnachmittag seit 2007 den Kinderchor. Sie haben mit großer Begeisterung seither an vielen Aufführungen zu Weihnachten, bei Wohltätigkeitsveranstaltungen und sonstigen Projekten mitgewirkt.
Die Arbeit des Kinderchors wird auf Spendenbasis finanziert, die ich Höhe von 100 Euro im Jahr trage. Ich fahre die Kinder zu den Chorproben, Aufführungen und hole sie ab. Dabei entstehen Fahrtkosten und Kosten für Ausstattung, in der Summe von ca. 100 € p.a. Die Mutter unterstützt die Chorarbeit zunehmend und bringt die Kinder an Mama-Samstagen oder – Sonntagen zu den Proben/Aufführungen. In der Summe entstehen Kosten von ca. 240 € p. a.
Musikalische Förderung
Die Tochter, der ältere Sohn und der jüngere Sohn haben bereits ab dem 3. Lebensjahr vorbereitenden Klavierunterricht bei mir erhalten. Seit 2007 haben sie Klavierunterricht von einer preisgekrönten Pianistin und Hochschuldozentin in Stuttgart und Würzburg. Seit 2010 führt ein Pianist und Hochschuldozent an der Hochschule für Musik Zürich, den Unterricht fort. Die Förderung erfolgt nahezu ausschließlich von Donnerstag bis Samstag beim Vater.
Die Kosten für den Musikunterricht betragen monatlich 140 €, zzgl. Noten und jährliche Kosten für Stimmen ca. 200 €, Bereitstellung des Klaviers und Raumbedarf ausgenommen, in der Summe 160 € im Monat.
Die Tochter erhielt Flötenunterricht von 2007 bis 2008 in der Musikschule. Die Kosten für Noten, Instrument und Unterricht habe ich übernommen. Die Tochter hatte bereits in den ersten zwei Klassen Flötenunterricht in der Grundschule. Die Kosten betrugen 29 Euro im Monat.
Sport
Die Tochter spielt freitags Beachvolleyball in einer AG des Gymnasiums. Der ältere Sohn spielt in der E3 – Jugend Fußball und geht freitags zum Training. Die Kosten für den Verein, die Fahrtkosten zu den Spielen, die Fußballschuhe, Stutzen und Schienbeinschoner übernahm ich, nachdem die Mutter die Kostenübernahme ablehnte. Der ältere Sohn spielt sehr gerne Fußball. Die Mutter unterstützt es, indem sie ihn an jedem zweiten Montag auch zum Training bringt und gelegentlich zu Meisterschaftsspielen an „Mama“- Tagen. Der jüngere Sohn beginnt nun bei den Bambini Fußball am Freitagnachmittag und spielt mit Freude. Kosten fielen an für die notwendige Ausstattung mit Bällen, Schienbeinschoner, Stutzen und Sporthose habe ich übernommen.
Die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft betragen je Kind 56 € im Jahr, also 112 €. Die Kosten für die Ausstattung beider Kinder und die Fahrtkosten zum Trainingsgelände und zu den Meisterschaftsspielen würde ich pauschal mit 120 € pro Jahr ansetzen.

Kleidung
Die Übergabe eines großen Anteils der notwendigen Kleidung hat sich eingespielt und funktioniert teilweise gut. Es ist daher nicht notwendig, eine vollständige doppelte Ausstattung für Kleidung anzuschaffen. Es hat sich jedoch zu oft wiederholt, dass diese unabdingbaren Kleidungsstücke wie warme Pullis, Jacken, Socken oder Unterwäsche etc. fehlten. Dies führte zu Beginn im Alltag immer wieder zu Situationen von Mangel und Bedrängnis und teils erheblichem Stress.
Alltagspraktisch ist somit ohne Zweifel und auch den einschlägigen Empfehlungen für Situationen dieser Art folgend, eine Grundausstattung für die Kinder erforderlich, was Schlafanzüge, Unterwäsche, Strümpfe betrifft, sowie Wechselkleidung, ebenso die Bettwäsche, persönliche Handtücher und Waschlappen, Badehandtücher, Zahnbürsten, etc.
Bei Festen oder zum Klaviervorspiel bei der Klavierlehrerin, etc. wurde häufig sehr unangemessene, also abgetragene und geflickte Straßenkleidung mitgegeben. Das betrifft die elementaren Interessen und Bedürfnisse der Kinder auf ein angemessenes Selbstwertgefühl. Daher wurde auch für diese Zwecke Kleidung wie etwa angemessenes Hemd und Hose gekauft. Ähnliches gilt für Sportkleidung.
Die Tochter ist bereits recht gut im Stande, ihre Kleidung mit einzupacken. Insofern besteht auch ein Anrechnungsbedarf und eine tatsächliche Entlastung der Mutter.
Verpflegung
Die heranwachsenden Kinder erhalten vollwertige Mahlzeiten zu regelmäßigen Zeiten, die ich selbst zubereite und für die Mitnahme von Schulfrühstück. Auf die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten wird geachtet. Weitere Kosten entstehen regelmäßig für Getränke. Ich setze hier pauschal pro Tag und Kind 5 € an. Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen dies nur anteilig.

Haustiere
In ihrer Korntaler Wohnung haben die Kinder seit der Trennung ihre Haustiere. Bisher gab es Triops, Hamster und Meerschweinchen. Nun haben sie 11 Farbmäuse, deren Verhalten, Fortpflanzung, Wachstum und Entwicklung sie mit großem Interesse verfolgen. Alle Mäuse haben ihren Namen und ihre Besonderheiten. Dabei lernen sie auch die Verantwortlichkeit der regelmäßigen Pflege – und Säuberungsarbeiten kennen. Die Mutter akzeptierte das Halten von Haustieren nicht. Auch hier wird ein Vorteil der Doppelresidenz deutlich. Die Kosten für die Haltung der Tiere liegen bei ca. 10 € monatlich.

Kinderzeitschrift – Abonnement
Die Tochter hat seit 2008 die Zeitschrift „Kläx“, ein Magazin für Kinder mit Comics, Clubseiten, Detektivgeschichten, Bastelbogen, Poster, u.v.m. abonniert, die nun alle drei Kinder mit Begeisterung lesen. Das Abonnement kostet 29 € im Jahr.
Pflanzbeete der Kinder
Die Kinder pflanzen seit 2004 je nach Jahreszeit Gemüse (Radieschen, Tomaten, Kohlrabi, Erdbeeren, etc.), Kräuter (Dill, Schnittlauch, Petersilie, Liebstöckel, Zitronenmelisse, Pfefferminze) oder Blumenpflanzen (Tulpen, Stiefmütterchen, Erika, Silberkraut, Zierkohl, Hyazinthen, Narzissen, etc.) und lernten so von klein auf viel über die Gartenkultur und Wachstumsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Anschaffung der Pflanzen, von Saatgut, Blumenerde u. v. m. kostet im Jahr etwa 100 Euro.
Fahrzeuge
Die Kinder lernten bereits früh Inline-Skaten. Die Inliner, die Helme und die Schutzausrüstung müssen laufend dem Wachstum der Kinder entsprechend angepasst werden. Die Kinder haben jeder einen eigenen City-Roller für kurze Wege im Ort. Die Anschaffungskosten betragen 180 Euro.
Jedes Kind hat ein Fahrrad für Fahrradtouren oder Wege im Ort. Die Fahrräder müssen der Größe entsprechend angepasst werden. Die jüngeren übernehmen die Fahrräder der älteren Kinder, die daher eine gute Qualität haben müssen. Für Helme und Fahrräder entstanden seit Trennung Anschaffungskosten von ca. 800 Euro, d.h. pro Jahr 200 Euro.

Sonstige Kosten
Für die Medienerziehung der Kinder gibt es neben dem Fernsehen, in dem ausgewählte Sendungen regelmäßig gesehen werden, wie z. B. „Wissen macht ah“, pur+, den DVD-Recorder, für den regelmäßig Filme aus der Stadtbibliothek ausgeliehen oder auch gekauft werden.
Weiterhin haben die Kinder ein Nintedo -DS mit einer Vielzahl von Spielen, sowie eine Wii mit allen Sommer – und Wintersportarten (Sports Resort, Olympische Winterspiele). Bereits im Kindergartenalter haben die Kinder mit pädagogisch wertvollen Lernprogrammen sich mit dem Computer vertraut gemacht und viele Kenntnisse erworben.
Bei der Mediennutzung bestehen „feste Öffnungszeiten“ und klare zeitliche Beschränkungen in der Nutzung. Sie gehören zur heutigen Erfahrungswelt von Kindern und unserer Gesellschaft insgesamt, so dass deren Kenntnis zum Erwerb von Lebenskompetenz sinnvoll ist.
Die Mutter hatte alle Kinderbücher, Lego – und Playmobilbaukästen und Gesellschaftsspiele beim heimlichen Auszug mitgenommen und weigerte sich trotz gerichtlicher Aufforderung des Richters und der Verfahrenspflegerin die Hälfte davon herauszugeben.
Daher mussten eine Vielzahl von Baukästen, die das Spiel von Vater und Kindern prägten, von Malbüchern und Malmaterialien wie Farbkästen, sowie Büchern wieder angeschafft werden. Das abendliche Vorlesen gehört zum festen Abendritual. Neben eigenen Anschaffungen sind wir starke Nutzer der örtlichen Bibliothek, die für die Kinder gut zu Fuß in fünf Minuten erreichbar ist.
Das Gleiche gilt für Gesellschaftsspiele wie Phase 10, Monopoly, Beppo der Bock, Das Magische Labyrinth, etc., wo laufend Neuanschaffungen geschehen. Nicht immer ist es möglich und zufrieden stellend, diese auf den Tauschmärkten zu erwerben. In Einzelfällen gelang es, auch ein gegenseitiges Ausleihen zu bewerkstelligen, mit der Hoffnung, dass mit zunehmender Dauer eine größere Bereitwilligkeit dazu entsteht.
Es gehört für die Kinder zu ihrem gewohnten Alltag, Spielzeug zu haben und eine spielzeugfreie Zeit von donnerstags bis samstags und in den Ferien entspräche nicht den Rechten und Interessen der Kinder.
Häufig finden Kindertheatervorstellungen an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen statt, so z.B. der Landesbühne, die wir in der Stadthalle (3 Minuten Entfernung) besuchen. Dies sind teilweise auch Schulveranstaltungen. Die Tochter nahm an einem Theaterworkshop teil, der ältere Sohn am Geocoaching.
Auch bei der Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfesten die an Donnerstagen, Freitagen oder Samstagen stattfinden, fallen Kosten für Fahrt, Eintritt und Nutzungsgebühren an.
An den Geburtstagen feiern die Kinder mit ihren Freunden auch bei mir. Es fallen Kosten für die Geschenke bei den Geburtstagseinladungen der Freunde in der Umgangszeit beim Vater an.
Fahrtkosten
Im Folgenden werden die anfallenden Fahrtkosten aufgelistet an typischen Donnerstagen und Freitagen.
Nicht einberechnet sind die Samstage, die unregelmäßig Meisterschaftsspiele für Ältere Sohn Schulausflüge, Chorproben, Klassenfeste, etc. mit sich bringen. Ebenfalls nicht eingerechnet sind das Abholen und Hinbringen zur Mutter, sonstige Fahrten zu Geburtstagen, zum Arzt, zu Freunden, zum Einkaufen etc.
Uhrzeit Ziel Km
Donnerstag:
12.00 bis 12. 40 Abholen der Kinder in Kindergarten und Schule 14
Freitag:
7.30 – 7. 50 Uhr Hin – und Rückfahrt von Ältere Sohn zur Grundschule 14
8.30 -8.50 Uhr Hin – und Rückfahrt von Jüngere Sohn zum Kindergarten 14
12. 10 – 12.45 Abholen von Ältere Sohn und Jüngere Sohn 14
13.50 – 14.10 Die Tochter zum Beach-Volleyball 14
15.30 – 15.50 Abholen von der Tochter 4
16. 05 – 16 .15 Ältere Sohn und Tochter zum Kinderchor 6
17.10 – 17.20 Jüngere Sohn zum Bambini- Fußball 4
17.20 bis 17.30 Abholen vom Kinderchor 6
18.25 bis 18.35 Ältere Sohn zum Fußballtraining Jüngeren Sohn abholen 4
19.25 bis 19.45 Abholen älteren Sohn vom Fußballtraining 4
Summe 96 km

Bei durchschnittlich ca. 3 Schulwochen pro Monat im Jahr ergibt dies 3 x 96 km = 288 km nur für die angegeben Fahrten. Es sind sicherlich mindestens 100 km pro Monat für die übrigen Fahrten hinzuzurechnen. Bei einem Kilometersatz von 0,30 € wären dies 125,20 € Benzinkosten im Monat.“
Dieser Fall zeigt, welche Kosten entstehen, wenn das Wechselmodell pädagogisch konsequent umgesetzt wird. Der Vater schlüsselt im Detail auf, welche Kosten ihm entstehen, welche Kosten er trägt, die oft in der „alltäglichen Umgangspraxis“ einfach unter den Tisch gekehrt werden.

Im Beispielfall agiert ein Vater mit „pädagogischem Eros“ für seine Kinder und die gemeinsame Elternverantwortung. Gleichzeitig arbeitet er „voll“, nur so kann „dieses“ Wechselmodell funktionieren.
An diesem Fall wird beispielhaft veranschaulicht,
– dass das Wechselmodell Berufstätigkeit beider Elternteile möglich macht, ja in den meisten Fällen nötig macht.
– dass die starre Regelung von 50 : 50 grob ungerecht ist – die „Zahlen“, die Ungerechtigkeiten, die Unterschiede werden genau aufgeschlüsselt.
– dass der „wirtschaftlich Stärkere“ durch die 50 : 50 Regelung zum „wirtschaftlich Schwächeren“ wird.
– dass trotz Konflikten zwischen den Eltern durchaus ein gut funktionierendes Wechselmodell möglich ist, wenn beide Ehe-malige letztlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.
– dass Mediation bei Konflikten wichtig ist.
– dass beim Wechselmodell zuerst „Buch geführt“ werden sollte über die Lastenverteilung – und erst dann eine entsprechende Vereinbarung gefunden wird.
– dass die Idee eines „Betreuungsbonus“ für einen Elternteil, der weniger als 50 Prozent betreut, weiterverfolgt werden sollte.
– dass das Wechselmodell ganz offensichtlich dem Kindeswohl dient.
– dass es eines langen Atems bedarf, bis sich das Wechselmodell „eingespielt“ hat.
– dass jeder Elternteil auch bereit sein muss, die Pflichten des Alltags zu übernehmen.
– dass zum Funktionieren eines Wechselmodells nicht immer alle Werte und Vorstellungen der Eltern gleich sein müssen. Im Übrigen sind sie dies auch nicht bei „normalen“ Familien.

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Ein Justizopfer wehrt sich „Gegen Amtsmissbrauch beim Familiengericht“

An die Politiker, die etwas bewegen wollen, von betroffenen Elternteilen und deren Angehörige, die etwas bewegen müssen, zum Schutz unsere Kinder!

Wir sind betroffene Elternteile und Angehörige, die in oft jahrelangen, familienschädlichen, familiengerichtlichen Verfahren genötigt, erpresst und der WILLKÜR ausgesetzt werden, bis hin zu WILLKÜRLICHEN Inobhutnahmen unserer Kinder. Es geht unter anderem soweit, dass diese Elternteile zusätzlich dadurch ihre wirtschaftliche Existenz verlieren.

Gegen NÖTIGUNG, ERPRESSUNG, WILLKÜR und unberechtigte INOBHUTNAHMEN!

Wir haben gute Gesetze und fordern -zum Wohle unserer Kinder- die Einhaltung dieser Gesetze!

Unsere Kinder haben Rechte und diese gilt es zu achten! Art. 12 UN Kinderrechtskonvention der Wille des Kindes muss Beachtung finden! Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens, “Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Rechts zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.”

Mehr Informationen hier:
Der ISUV empfiehlt diese Petition zu unterzeichnen um damit ein deutliches Signal zu setzen.

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Vatertag: „Ups – am Sonntag ist Muttertag.“

Immer wieder hören wir von Mitgliedern, von Vätern, dass sie brav und regelmäßig ihren Unterhalt zahlen, sich auch um die Kinder kümmern, regelmäßiger Umgang, aber dennoch keine Wertschätzung erfahren. Das nagt am Selbstwertgefühl.
Die Missachtung zeigt sich in vielerlei Situationen: Da wird schon mal der Geburtstag vergessen, die Kinder rühren sich nur, wenn der Unterhalt am 1. eines Monats nicht auf dem Konto steht oder wenn das Konto wegen Überziehung gesperrt ist. Geschenke werden erwartet, aber selbst wird nichts geschenkt.
Manchmal werden Väter respektlos beschimpft, obwohl sie Unterhalt zahlen. Es muss schon Gefahr für Leib und Leben bestehen, bis Gerichte dem Respekt der Kinder nachhelfen.

Morgen ist nun Vatertag, ein heikles Datum. Seien wir ehrlich, eigentlich erwarten wir doch zumindest Aufmerksamkeit. Es muss ja nicht gleich ein Geschenk sein, schließlich ist am Sonntag Muttertag – und so viel Geld haben die Kinder ja auch nicht, in so kurzen Abständen zwei Geschenke. Da steht Papa schon zurück.

Seit zwei Wochen wissen die Kinder auch, dass am Sonntag Muttertag ist, in der Schule wird auch was gebastelt, schön! Sage ich dem Sohn einer bekannten Familie, dass morgen Vatertag ist, folgt: „Ups – am Sonntag ist Muttertag.“

Und dann schaue ich noch auf Kristinas Seite und ups, was lese ich da: „Elternbegleiter sind wichtige Partner für Familien.“ Das sind doch mal treffende Worte der Familienministerin zum Vatertag.

Interessant wäre nun zu erfahren: Welche Erwartungen haben Sie – Väter und Mütter – an den Vatertag? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, wie haben Sie den Tag verbracht, wurden Sie beschenkt, hat die Mutter die Kinder darauf aufmerksam gemacht … oder wussten ihre Kinder gar nicht, dass Vatertag ist? –
Schreiben Sie einen Kommentar – einen Bericht – einen Erlebnisbericht – einen Stimmungsbericht – eine Erlebniserzählung – ein Tagebuch.

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Justizopfer – In den Mühlen der Justiz

In der Würzburger Mainpost steht in der Samstagsausgabe ein interessanter Artikel über die  „gepflegte Kunst der Beleidigung vor Gericht“. Es geht um Meinungsfreiheit, um die angebliche Beleidigung eines Richters, um die Durchsuchung einer Kanzlei durch die Polizei, um Eitelkeiten und juristische Finessen, aber auch um die eigene Befindlichkeiten und Eitelkeiten, um die Unfähigkeit einen Konflikt durch Mediation zu lösen, weil man nicht über den eigenen Tellerrand hinausblickt. Schön gezeigt wird, wie eine „kleine“ Aussage hochstilisiert wird und eine Eigendynamik entwickelt, die dann schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Was hat das mit dem Fall „unseres Justizopfers“ zu tun? – Sehr viel, denn auch da zeigt sich:

– die Unfähigkeit/Einseitigkeit, mangelnde Empathie der Justiz einen Fall zu lösen, bevor er Eigendynamik entwickelt.

– der mangelnde Mut(?), das mangelnde Engagement(?), die unreflektierte Einseitigkeit und Rechthaberei(?) durch die schließlich eine zerstörerische Prozesslawine entsteht.

– wie fragwürdig, die Einstellungen und Bewertungen von Juristen sind.

Natürlich ist der Unterschied zwischen „unserem Justizopfer“ und den Juristen im angesprochenen Artikel gravierend: Das Justizopfer muss den Schaden selbst tragen und wird geschädigt, den Schaden, den besagte Juristen anrichten, trägt die Justizkasse.

Ich frage mich aber auch, warum der eigene Anwalt vor Gericht nicht durchgedrungen ist?  Falsche Strategie, nicht überzeugende Argumentation, keine „Beziehung“ zum Richter, zu seiner Rechtsprechung? –

 

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