Rahmenbedingungen – Überlegungen
Unsere Umgangsregelung für die drei Kinder, die Tochter (14), den älteren Sohn (12) und den jüngeren Sohn (8), die wir seit September 2007 praktizieren und die kontinuierlich weiter entwickelt und durch Mediation begleitet wurde, hat sich bewährt, wie auch im Gutachten von Prof. K. bestätigt wurde.
Die Kinder haben ihre regelmäßigen Prozessmuster des Alltags mit sicherem und intensivem Kontakt zu ihren wichtigen Bezugspersonen Vater und Mutter. Sie müssen sich nicht für einen Elternteil und gegen den anderen Elternteil entscheiden, was ihrem natürlichen Grundbedürfnis nach Vater und Mutter entspricht. Der Lebensmittelpunkt der Kinder liegt in ihnen selbst und nicht bei der Mutter oder bei dem Vater. Die Kontinuität der Wohnumgebung, der Spielkameraden und ihrer Beschäftigungen wurde weitgehend geschützt.
Vor allem in der Anfangsphase waren begleitende Mediation und Beratung notwendig, um die Fragen der Prozessabstimmung der alltäglichen Abläufe zu lösen. In der Mediation wurde das Modell: „Die Kinder haben zwei Zuhause“ verwandt. Mittlerweile haben sich die Abläufe recht gut eingespielt.
Die Elternteile können ihren jeweiligen erzieherischen Einfluss ausüben. Dabei gibt es Bereiche, wo eine gute Akzeptanz und Übereinstimmung herrscht und Bereiche, in denen das jeweilige Ziel nicht vom anderen Elternteil unterstützt wird, was aber in jeder Familie vorkommt. Die Kinder sind bei elterlichen Konflikten nun weitestgehend ausgeschlossen und erleben die Belastung nicht mehr. Auch in nicht getrennten Familien werden Konflikte ausgetragen. Eine völlig konfliktfreie Familie gibt es nicht.
Da wir uns in verantwortlicher Weise darum bemühen, eine Umgangsweise zu finden, die dem Kindeswohl in der Trennungssituation am besten entspricht, möchte ich mich, auf der Grundlage meines fachlichen Hintergrundes als Psychologischer Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche, dabei auch daran orientieren, was die aktuelle Forschung zu dieser Thematik ergeben hat.
In der führenden Fachzeitschrift „Journal of Family Psychology“ der American Psychological Association wurde 2002 eine Überblicksstudie zu 33 wissenschaftlichen Studien zum Doppelresidenz-Modell veröffentlicht, in der der aktuelle Stand der Forschung zusammengefasst wurde.
Dabei konnten u. a. folgende Erkenntnisse festgestellt werden:
• „ Kinder in Doppelresidenz oder gemeinsamen Sorgerecht waren besser angepasst als Kinder in einer Ein-Elternteil-Regelung, aber nicht anders als die in ungetrennten Familien.“
• „Die positivere Anpassung von Doppelresidenz- und Gemeinsames-Sorgerecht-Kindern bestätigen sich für einzelne Vergleiche von allgemeiner Anpassung, Familienbeziehungen, Selbstschätzung, emotionaler und Verhaltensanpassung und Anpassungen, die spezifisch für Scheidungen gelten.“
• “Doppelresidenz-Kinder zeigen eine bessere Anpassung in den Eltern-Beziehungen und verbrachten signifikant mehr Zeit mit dem Vater, was mehr Gelegenheiten für eine Respekt fördernde Erziehung ermöglichte..“
• „Die hier überprüften Forschungen unterstützen nicht die Behauptungen von Kritikern der Doppelresidenz, die Doppelresidenz-Kinder würden öfter höheren Ausmaßen von Konflikten ausgesetzt werden oder einem höheren Risiko hinsichtlich Anpassungsproblemen ausgesetzt sein, weil sie sich an zwei Haushalte anpassen müssen oder sich „zerrissen“ fühlen zwischen ihren Eltern.“
• „Doppelresidenz- und gemeinsames Sorgerecht-Regelungen erweisen sich im Durchschnitt nicht als schädlich für Aspekte des Wohlseins der Kinder und können in Wirklichkeit vorteilhaft sein. Dieses weist darauf hin, dass Gerichte Eltern nicht entmutigen sollen, eine Doppelresidenz zu versuchen.“
Quelle: Robert Bauserman, Child Adjustment in Joint-Custody Versus Sole-Custody Arrangements: A Meta-Analytic Review, Journal of Family Psychology (Copyright 2002 by the American Psychological Association, Inc.) 2002, Vol. 16, No. 1, 91-102, Übersetzung P.de Man)
Die Kinder nehmen eine gute schulische Entwicklung und entdecken und entfalten ihre sonstigen Begabungen in der Betreuung durch beide Elternteile. Sie gehören zu den Klassenbesten in Grundschule und Gymnasium. Die Fortführung dieser Betreuung entspricht dem Interesse und dem Wohl der Kinder und erfordert die Aufrechterhaltung der Bedingungen und ihre finanzielle Ausstattung.
Die finanzielle Ausstattung
In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es um die finanzielle Ausstattung dieser am Kindeswohl orientierten Umgangsregelung. Das Amtsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.03.2011 unter Punkt 2cc festgestellt:
„Das Gericht berücksichtigt „im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtssprechung keine weiteren Abzüge für den Umgang des barunterhaltspflichtigen Antragsstellers mit den Kindern, deren Schwerpunktaufenthalt ist bei der Mutter. …..Umstritten ist auch die Ausstattung mit Kleidung und Spielzeug. Auch hier sind eventuelle freiwillige Anschaffungen des Antragstellers nicht zu berücksichtigen.“
Im Folgenden möchte ich nun darstellen, dass der Umgang mit den Kindern in dem hier vorliegenden Umfang natürlich Aufwendungen für Förderung, Spielzeug, Kleidung, etc. erfordert, da es nicht denkbar ist, dass diese in der Hälfte der Ferien und von donnerstags bis samstags, bzw. sonntags keinerlei Räume, Einrichtung, Spielzeug, Förderung, etc. benötigen.
Daher ist eine Aufteilung des für die Kinder zur Verfügung stehenden Budgets in deren Interesse. In den „Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL), der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken, Stand 1.1.2010, heißt es dazu in Abschnitt 15.2:
„Erbringt der Verpflichtete sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt, kann im Einzelfall ein Betreuungsbonus angesetzt werden.“
Um meine durch Art.6 Abs. 1,2 Grundgesetz geschützte Lebens – und Erziehungsgemeinschaft ausüben zu können, muss sichergestellt sein, dass den Kindern auch während des Aufenthaltes bei mir ausreichender Wohn- und Lebensraum zur Verfügung steht. Auch wenn das Sozialrecht sich vom Familienrecht unterscheidet, so wird doch in der dort getroffenen Definition der Leistungspflicht des Staates gegenüber dem Bürger aus einer grundrechtlichen und kindeswohlorientierten Perspektive eine Orientierung gegeben.
So wurden z.B. beim Sozialgerichtsurteil (SG Kassel S 10 AS 53/09) einem Empfänger von SGB II – Leistungen für den Umgang mit einem Kind an drei Wochenenden im Monat, also in deutlich geringerem Umfang als in unserem Fall, 15 qm weiterer Wohnraum zugestanden und entsprechende Kosten erstattet. Dieser Entscheidung folgend gehe ich bei den folgenden Berechnungen von einem Bedarf von je 15 qm für ein Kind, also in der Summe von 45 qm Wohnraum aus.
Mein Lösungsvorschlag ist, dass ein Modus Vivendi auch im Bereich der finanziellen Ausstattung gefunden wird, durch den die Gestaltung des Umgangs sowohl bei der Mutter als auch beim Vater zum Wohle der Kinder in gleicher Weise fortgesetzt werden kann.
Vorschlag zur Finanzierung
„Das Kindergeld und der Kindesunterhalt in Höhe von 100 % (Stufe 1 DT) werden der Mutter zur Verfügung gestellt.
Dem Vater werden je Kind 300 € Kinderbonus zugestanden, in der Summe
also 900 €.“
Die Begründung für diesen Betrag ergibt sich aus den ausführlichen Aufstellungen auf den folgenden Seiten.
Damit hätte die Mutter folgende Beträge zur Verfügung:
Das Kindergeld beträgt 184 +184 +190 = 558 €.
Der Kindesunterhalt beträgt aktuell 875 € in der 100 % – Stufe.
In der Summe sind das 1433 €, die der Mutter monatlich zur Versorgung der Kinder zur Verfügung stehen.
Mutter Vater Differenz
1433 € 900 € 533 €
Die Differenz ist damit begründet, dass die Mutter die Kinder einen Tag mehr betreut als der Vater und für den Hauptteil von Kleidung und Schulmaterial die Kosten übernimmt.
Die Finanzierbarkeit dieses Umgangsmodells als elementarer Grundbedingung ist also in unserem Fall gegeben. Mit ihren zusätzlichen eigenen Einkünften liegt die Mutter sogar über dem durchschnittlich verfügbaren Nettoeinkommen einer vierköpfigen Familie eines Alleinverdieners. (Vgl. Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2011)
Im Übrigen ist es leider unwahr und irreführend, wenn die Anwältin der Gegenseite dem Amtsgericht unmittelbar vor dem Urteil schriftlich mitteilte, alle Kosten für die Förderung würde die Mutter tragen. Die Übernahme von Kosten für Klavierunterricht, Flötenunterricht, die Aufteilung von Kinderbüchern und Spielzeug, die Übernahme von Kosten für den Fußball u. v. m. wurde leider stets von ihr vollständig abgelehnt.
Die annähernden tatsächlichen Kosten des Umgangs für die drei Kinder im Monat betragen 1149,27 € im Monat, bzw. 13791,24 € im Jahr.
Je Kind sind das 383,09 € im Monat, bzw. 4597,08 € im Jahr.
Da man im Einzelfall darüber unterschiedlicher Ansicht sein kann, ob all diese Ausgaben notwendig sind, schlage ich den o . g . pauschalen Betrag von 300 € je Kind und Monat vor.
Aus der tabellarischen Aufstellung über die Kosten kann man die Zusammensetzung der Beträge erkennen.
Aus der Tabelle gehen auch die geschätzten anteiligen Ersparnisse der Mutter hervor, die durch den erweiterten Umgang und die Übernahme der Kosten der Förderung für Klavier, Chor und Fußball, u.a. entstehen. Insbesondere bei den Fahrkosten ist es evident, da die Tochter und der ältere Sohn in 8 Minuten zu Fuß von der Vaterwohnung das Gymnasium erreichen, ebenso bei den Mietnebenkosten, den Honoraren, der Verbrauchsmaterialien und der Verpflegung.
Auch bei der Grundschule für den jüngeren Sohn wäre diese Wegeersparnis möglich, da die Schule in fünfhundert Metern Entfernung vom Haus des Vaters und 4 km vom Haus der Mutter liegt, aber die Mutter besteht auf eine andere Grundschule, 4 km von ihrem Wohnort und 7 km von dem Wohnort des Vaters entfernt.
Laut Urteil des Amtsgerichtes käme folgende Situation heraus:
Gesamtversorgung Mutter Gesamtversorgung Vater Differenz
Kindergeld: 184 +184 +190 = 558 €.
Kindesunterhalt 1032 €
September 2011 1100 €
Betreuungsunterhalt 774 €
Eigenes Einkommen 773 €
Summe : 3137 € Summe: 1600 € 1537 € p.m.
18444 € p.a.
Die Betreuungszeit der Mutter ist um zwei Nächte und einen Tag während der Schulzeit länger als die Zeit beim Vater, in den Ferien ist sie gleich. In der Summe sind das bei 36 Schulwochen 36 Tage und 72 Nächte. Dafür soll sie einen Gesamtbetrag als Betreuungsunterhalt erhalten in Höhe von 12 x 784,97 € = 9419,64 €.
Insgesamt erhält sie durch diese Differenz von 36 Tagen und 72 Nächten einen finanziellen Vorteil von 18444 €. Das ist unter dem Aspekt von Verteilungsgerechtigkeit offensichtlich unverhältnismäßig.
Der zeitliche Umfang des Umgangs
Zu Grunde gelegt wurde bei der folgenden Aufstellung der Zeitraum von einem Jahr in der Umsetzung des Umgangsbeschlusses des Amtsgerichtes mit der zwischen den Eltern vereinbarten Urlaubsregelung. Daraus ergibt sich die zeitliche Dauer des Aufenthaltes der Kinder in ihrer Wohnung beim Vater.
Tage Anzahl Mahlzeiten
Frühstück Mittag Abend
114 Ferientage 3K Hälftig 57 57 x 3 = 171 57 x 3 = 171 57 x 3 = 171
Donnerstage 3K 35 0 35 x 3 = 105 35 x 3 = 105
Freitage 3K 35 35 x 3 = 105 35 x 3 = 105 35 x 3 = 105
Samstage 3K 4 4 x 3 = 12 4 x 3 = 12 4 x 3 = 12
Sonntage 3K 4 14 x 3 = 12 4 x 3 = 12 0
Sonntage 1K 8 8 8 0
Samstage 2K 24 24 x 2 = 48 24 x 2 = 48 0
Summe 46 % 167 356 x Frühstück 461 x Mittagessen 395 x Abendessen
An 167 Tagen ist mindestens ein Kind beim Vater, das entspricht 46 % eines Jahres. An 159 Tagen sind mindestens zwei Kinder da, das entspricht 44 % eines Jahres. An 135 Tagen sind alle drei Kinder da, das entspricht 37 % eines Jahres. Die Anzahl der Übernachtungen beim Vater je Kind beträgt im Jahr 131.
Bezug zur Düsseldorfer Tabelle
Nach der Düsseldorfer Tabelle sei der Kindesunterhalt berechnet für die Hälfte der Ferien (57 Tage) und jedes zweite Schulwochenende für 2 Tage, also 18 x2 =36 Tage, in der Summe also 93 Tage.
Damit ergeben sich folgende Differenzen:
DT Umgang Differenz
3 Kinder 93 135 42 Tage
2 Kinder 93 159 66 Tage
1 Kind 93 167 74 Tage
Für ein Kind sind die Aufwendungen für 74 Tage im Jahr mehr zu leisten als in der DT vorgesehen. Für das zweite Kind an weiteren 66 Tagen. Für das dritte Kind an weiteren 42 Tagen. Die Mehraufwendungen betreffen Ernährung, Freizeitgestaltung, Kosten für Förderung, alltägliche Verbrauchsmaterialien, Fahrkosten, Mietnebenkosten,u.a.
Summiere ich alle Umgangstage der drei Kinder komme ich auf 461 Tage. Das sind prozentual je Kind 53 % mehr, als die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Diese würde nur 93 x 3 Tage vorsehen, also 297 Tage. Damit wäre die Versorgung an 182 Tagen pro Jahr für alle drei Kinder, bzw. etwa 61 Tage je Kind und Jahr nicht berücksichtigt. Dies wären etwa zwei Monate, also 2/12. Wäre der Unterhaltsanspruch bei 120 % und man würde diese 2 Monate berücksichtigen, käme man bei etwa 100 % aus, so wie vorgeschlagen.
Die Wohnung mit Kinderzimmern und die Wohnkosten
Wir wohnen in der meiner Wohnung seit dem Einzug 2002. Die Kinder sind hier aufgewachsen und haben hier ihr Zuhause. Die Kontinuität dieser vertrauten Wohnumgebung mit ihren Spielkameraden im Hof und in der Nachbarschaft bedeutet ihnen viel. Daher wurde sie auch nach dem Auszug der Mutter beibehalten. Sie trägt zur Stabilität und zur Bewältigung der Trennungsbelastung bei und ist dem Kindeswohl förderlich.
Ich bin verpflichtet, den Umgang kindgerecht zu gestalten. Dies erfordert einen angemessenen Lebensbereich, eigenes Spielzeug und Verbrauchsmaterialien, auch die Kontinuität der vielfältigen Formen der Förderung und Freizeitbeschäftigungen zur Entfaltung ihrer Begabungen. Sie haben ihre eigenen Zimmer in diesen Jahren gestaltet und eingerichtet und möchten sie behalten.
Der Kinderbereich hat eine angemessene Größe, Betten, Schränke, Spielzeug und Schreibtische erfordern diesen Raum (33,2 qm). Auch in den anderen Räumen sind Bereiche für den Aufenthalt von vier Personen angemessen gestaltet (großer Esszimmer-Tisch, Sitzgelegenheiten). Analog zu dem o.g. Sozialgerichtsurteil gehe ich in der Summe von 45 qm für drei Kinder Wohnraumbedarf aus. Dass es der Kinderzimmer mit eigenen Betten und eigenen Bereichen bedarf, ist eigentlich selbstverständlich. Es ist ihrer Entwicklung förderlich. Der Gutachter Prof. K. nennt es im Gutachten explizit richtig und notwendig, dass die Kinder eigene Zimmer haben.
Die Wohnungsgröße beträgt ohne Terrasse 117,13 qm:
Kinderzimmer Ältere Sohn und Jüngere Sohn 18,6 qm
Kinderzimmer Die Tochter 14,6 qm
Schlafzimmer 17,11 qm
Esszimmer mit großem Ess – und Spieltisch 23,73 qm
Wohnzimmer mit Klavier und TV 12,18 qm
Arbeitszimmer 13,63 qm
Flur 6,1 qm
Küche 11,23 qm
Summe 117,13 qm
Größe ohne Arbeitszimmer, 4 Personen 103,55 qm
Die Mietkosten für 117,13 qm betragen 12600 € im Jahr, 1050 € im Monat. 45 qm entsprechen 38,41%. Das sind 403,30 im Monat, 4839,66 € im Jahr. Die Mietnebenkosten für 117,13 qm betragen 2770 € im Jahr, 230 € im Monat. 45 qm entsprechen 38,41 %. Das sind 88,34 € im Monat, 1060,12 € im Jahr.
In der Summe gibt es 461 Aufenthaltstage aller drei Kinder im Jahr bei 3 x 365 = 1095 Tage im Jahr. Der prozentuale Anteil beträgt 1095 : 461 = 42,1 %. Die Mietnebenkosten, werden daher nur zu 42,1 % berücksichtigt. Bei 1060,12 € im Jahr sind dies 446,31 € im Jahr. Das sind 37, 19 € im Monat. Die Summe der ermittelten anteiligen Wohnkosten beträgt somit 403,30 + 37,19 € = 440,49 im Monat, bzw. 4839,66 € + 446,10 = 5285,76 € im Jahr.
Schulaufgaben
Da die Kinder an zwei Schulnachmittagen bei mir sind und am Samstag oft die Wochenpläne zu bearbeiten sind, haben sie hier auch kindgerechte Schreibtische und Schreibtischstühle sowie das nötige Zubehör erhalten. Die Beteiligung an der schulischen Betreuung war mir auch besonders wichtig, da die schulische Förderung im Rahmen meiner langjährigen Arbeit als Schulpsychologe und Einzelfallbetreuer, aber auch nun in der Kinder – und Jugendlichen – Psychotherapie ein wichtiges Erfahrungsfeld ist, in dem ich meine eigenen Kinder auch in der Entwicklung begleite und fördere.
Dabei fallen auch Kosten an, wie für das Mobiliar, Schreibtischlampen, die Schreibtischausstattung, Verbrauchsmaterialien und technische Ausstattung (Lerncomputer, USB – Stick etc.) Die Kosten in € für die höhenverstellbaren Schülerschreibtische mit Stühlen allein betrugen:
Schülerschreibtisch Stuhl Gesamt
Die Tochter 70 (gebraucht) 40 110
Ältere Sohn 425 325 750
Jüngere Sohn 109 94 203
Summe 604 459 1063
Kinderchor
Die Tochter und der ältere Sohn besuchen jeden Freitagnachmittag seit 2007 den Kinderchor. Sie haben mit großer Begeisterung seither an vielen Aufführungen zu Weihnachten, bei Wohltätigkeitsveranstaltungen und sonstigen Projekten mitgewirkt.
Die Arbeit des Kinderchors wird auf Spendenbasis finanziert, die ich Höhe von 100 Euro im Jahr trage. Ich fahre die Kinder zu den Chorproben, Aufführungen und hole sie ab. Dabei entstehen Fahrtkosten und Kosten für Ausstattung, in der Summe von ca. 100 € p.a. Die Mutter unterstützt die Chorarbeit zunehmend und bringt die Kinder an Mama-Samstagen oder – Sonntagen zu den Proben/Aufführungen. In der Summe entstehen Kosten von ca. 240 € p. a.
Musikalische Förderung
Die Tochter, der ältere Sohn und der jüngere Sohn haben bereits ab dem 3. Lebensjahr vorbereitenden Klavierunterricht bei mir erhalten. Seit 2007 haben sie Klavierunterricht von einer preisgekrönten Pianistin und Hochschuldozentin in Stuttgart und Würzburg. Seit 2010 führt ein Pianist und Hochschuldozent an der Hochschule für Musik Zürich, den Unterricht fort. Die Förderung erfolgt nahezu ausschließlich von Donnerstag bis Samstag beim Vater.
Die Kosten für den Musikunterricht betragen monatlich 140 €, zzgl. Noten und jährliche Kosten für Stimmen ca. 200 €, Bereitstellung des Klaviers und Raumbedarf ausgenommen, in der Summe 160 € im Monat.
Die Tochter erhielt Flötenunterricht von 2007 bis 2008 in der Musikschule. Die Kosten für Noten, Instrument und Unterricht habe ich übernommen. Die Tochter hatte bereits in den ersten zwei Klassen Flötenunterricht in der Grundschule. Die Kosten betrugen 29 Euro im Monat.
Sport
Die Tochter spielt freitags Beachvolleyball in einer AG des Gymnasiums. Der ältere Sohn spielt in der E3 – Jugend Fußball und geht freitags zum Training. Die Kosten für den Verein, die Fahrtkosten zu den Spielen, die Fußballschuhe, Stutzen und Schienbeinschoner übernahm ich, nachdem die Mutter die Kostenübernahme ablehnte. Der ältere Sohn spielt sehr gerne Fußball. Die Mutter unterstützt es, indem sie ihn an jedem zweiten Montag auch zum Training bringt und gelegentlich zu Meisterschaftsspielen an „Mama“- Tagen. Der jüngere Sohn beginnt nun bei den Bambini Fußball am Freitagnachmittag und spielt mit Freude. Kosten fielen an für die notwendige Ausstattung mit Bällen, Schienbeinschoner, Stutzen und Sporthose habe ich übernommen.
Die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft betragen je Kind 56 € im Jahr, also 112 €. Die Kosten für die Ausstattung beider Kinder und die Fahrtkosten zum Trainingsgelände und zu den Meisterschaftsspielen würde ich pauschal mit 120 € pro Jahr ansetzen.
Kleidung
Die Übergabe eines großen Anteils der notwendigen Kleidung hat sich eingespielt und funktioniert teilweise gut. Es ist daher nicht notwendig, eine vollständige doppelte Ausstattung für Kleidung anzuschaffen. Es hat sich jedoch zu oft wiederholt, dass diese unabdingbaren Kleidungsstücke wie warme Pullis, Jacken, Socken oder Unterwäsche etc. fehlten. Dies führte zu Beginn im Alltag immer wieder zu Situationen von Mangel und Bedrängnis und teils erheblichem Stress.
Alltagspraktisch ist somit ohne Zweifel und auch den einschlägigen Empfehlungen für Situationen dieser Art folgend, eine Grundausstattung für die Kinder erforderlich, was Schlafanzüge, Unterwäsche, Strümpfe betrifft, sowie Wechselkleidung, ebenso die Bettwäsche, persönliche Handtücher und Waschlappen, Badehandtücher, Zahnbürsten, etc.
Bei Festen oder zum Klaviervorspiel bei der Klavierlehrerin, etc. wurde häufig sehr unangemessene, also abgetragene und geflickte Straßenkleidung mitgegeben. Das betrifft die elementaren Interessen und Bedürfnisse der Kinder auf ein angemessenes Selbstwertgefühl. Daher wurde auch für diese Zwecke Kleidung wie etwa angemessenes Hemd und Hose gekauft. Ähnliches gilt für Sportkleidung.
Die Tochter ist bereits recht gut im Stande, ihre Kleidung mit einzupacken. Insofern besteht auch ein Anrechnungsbedarf und eine tatsächliche Entlastung der Mutter.
Verpflegung
Die heranwachsenden Kinder erhalten vollwertige Mahlzeiten zu regelmäßigen Zeiten, die ich selbst zubereite und für die Mitnahme von Schulfrühstück. Auf die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten wird geachtet. Weitere Kosten entstehen regelmäßig für Getränke. Ich setze hier pauschal pro Tag und Kind 5 € an. Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen dies nur anteilig.
Haustiere
In ihrer Korntaler Wohnung haben die Kinder seit der Trennung ihre Haustiere. Bisher gab es Triops, Hamster und Meerschweinchen. Nun haben sie 11 Farbmäuse, deren Verhalten, Fortpflanzung, Wachstum und Entwicklung sie mit großem Interesse verfolgen. Alle Mäuse haben ihren Namen und ihre Besonderheiten. Dabei lernen sie auch die Verantwortlichkeit der regelmäßigen Pflege – und Säuberungsarbeiten kennen. Die Mutter akzeptierte das Halten von Haustieren nicht. Auch hier wird ein Vorteil der Doppelresidenz deutlich. Die Kosten für die Haltung der Tiere liegen bei ca. 10 € monatlich.
Kinderzeitschrift – Abonnement
Die Tochter hat seit 2008 die Zeitschrift „Kläx“, ein Magazin für Kinder mit Comics, Clubseiten, Detektivgeschichten, Bastelbogen, Poster, u.v.m. abonniert, die nun alle drei Kinder mit Begeisterung lesen. Das Abonnement kostet 29 € im Jahr.
Pflanzbeete der Kinder
Die Kinder pflanzen seit 2004 je nach Jahreszeit Gemüse (Radieschen, Tomaten, Kohlrabi, Erdbeeren, etc.), Kräuter (Dill, Schnittlauch, Petersilie, Liebstöckel, Zitronenmelisse, Pfefferminze) oder Blumenpflanzen (Tulpen, Stiefmütterchen, Erika, Silberkraut, Zierkohl, Hyazinthen, Narzissen, etc.) und lernten so von klein auf viel über die Gartenkultur und Wachstumsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Anschaffung der Pflanzen, von Saatgut, Blumenerde u. v. m. kostet im Jahr etwa 100 Euro.
Fahrzeuge
Die Kinder lernten bereits früh Inline-Skaten. Die Inliner, die Helme und die Schutzausrüstung müssen laufend dem Wachstum der Kinder entsprechend angepasst werden. Die Kinder haben jeder einen eigenen City-Roller für kurze Wege im Ort. Die Anschaffungskosten betragen 180 Euro.
Jedes Kind hat ein Fahrrad für Fahrradtouren oder Wege im Ort. Die Fahrräder müssen der Größe entsprechend angepasst werden. Die jüngeren übernehmen die Fahrräder der älteren Kinder, die daher eine gute Qualität haben müssen. Für Helme und Fahrräder entstanden seit Trennung Anschaffungskosten von ca. 800 Euro, d.h. pro Jahr 200 Euro.
Sonstige Kosten
Für die Medienerziehung der Kinder gibt es neben dem Fernsehen, in dem ausgewählte Sendungen regelmäßig gesehen werden, wie z. B. „Wissen macht ah“, pur+, den DVD-Recorder, für den regelmäßig Filme aus der Stadtbibliothek ausgeliehen oder auch gekauft werden.
Weiterhin haben die Kinder ein Nintedo -DS mit einer Vielzahl von Spielen, sowie eine Wii mit allen Sommer – und Wintersportarten (Sports Resort, Olympische Winterspiele). Bereits im Kindergartenalter haben die Kinder mit pädagogisch wertvollen Lernprogrammen sich mit dem Computer vertraut gemacht und viele Kenntnisse erworben.
Bei der Mediennutzung bestehen „feste Öffnungszeiten“ und klare zeitliche Beschränkungen in der Nutzung. Sie gehören zur heutigen Erfahrungswelt von Kindern und unserer Gesellschaft insgesamt, so dass deren Kenntnis zum Erwerb von Lebenskompetenz sinnvoll ist.
Die Mutter hatte alle Kinderbücher, Lego – und Playmobilbaukästen und Gesellschaftsspiele beim heimlichen Auszug mitgenommen und weigerte sich trotz gerichtlicher Aufforderung des Richters und der Verfahrenspflegerin die Hälfte davon herauszugeben.
Daher mussten eine Vielzahl von Baukästen, die das Spiel von Vater und Kindern prägten, von Malbüchern und Malmaterialien wie Farbkästen, sowie Büchern wieder angeschafft werden. Das abendliche Vorlesen gehört zum festen Abendritual. Neben eigenen Anschaffungen sind wir starke Nutzer der örtlichen Bibliothek, die für die Kinder gut zu Fuß in fünf Minuten erreichbar ist.
Das Gleiche gilt für Gesellschaftsspiele wie Phase 10, Monopoly, Beppo der Bock, Das Magische Labyrinth, etc., wo laufend Neuanschaffungen geschehen. Nicht immer ist es möglich und zufrieden stellend, diese auf den Tauschmärkten zu erwerben. In Einzelfällen gelang es, auch ein gegenseitiges Ausleihen zu bewerkstelligen, mit der Hoffnung, dass mit zunehmender Dauer eine größere Bereitwilligkeit dazu entsteht.
Es gehört für die Kinder zu ihrem gewohnten Alltag, Spielzeug zu haben und eine spielzeugfreie Zeit von donnerstags bis samstags und in den Ferien entspräche nicht den Rechten und Interessen der Kinder.
Häufig finden Kindertheatervorstellungen an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen statt, so z.B. der Landesbühne, die wir in der Stadthalle (3 Minuten Entfernung) besuchen. Dies sind teilweise auch Schulveranstaltungen. Die Tochter nahm an einem Theaterworkshop teil, der ältere Sohn am Geocoaching.
Auch bei der Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfesten die an Donnerstagen, Freitagen oder Samstagen stattfinden, fallen Kosten für Fahrt, Eintritt und Nutzungsgebühren an.
An den Geburtstagen feiern die Kinder mit ihren Freunden auch bei mir. Es fallen Kosten für die Geschenke bei den Geburtstagseinladungen der Freunde in der Umgangszeit beim Vater an.
Fahrtkosten
Im Folgenden werden die anfallenden Fahrtkosten aufgelistet an typischen Donnerstagen und Freitagen.
Nicht einberechnet sind die Samstage, die unregelmäßig Meisterschaftsspiele für Ältere Sohn Schulausflüge, Chorproben, Klassenfeste, etc. mit sich bringen. Ebenfalls nicht eingerechnet sind das Abholen und Hinbringen zur Mutter, sonstige Fahrten zu Geburtstagen, zum Arzt, zu Freunden, zum Einkaufen etc.
Uhrzeit Ziel Km
Donnerstag:
12.00 bis 12. 40 Abholen der Kinder in Kindergarten und Schule 14
Freitag:
7.30 – 7. 50 Uhr Hin – und Rückfahrt von Ältere Sohn zur Grundschule 14
8.30 -8.50 Uhr Hin – und Rückfahrt von Jüngere Sohn zum Kindergarten 14
12. 10 – 12.45 Abholen von Ältere Sohn und Jüngere Sohn 14
13.50 – 14.10 Die Tochter zum Beach-Volleyball 14
15.30 – 15.50 Abholen von der Tochter 4
16. 05 – 16 .15 Ältere Sohn und Tochter zum Kinderchor 6
17.10 – 17.20 Jüngere Sohn zum Bambini- Fußball 4
17.20 bis 17.30 Abholen vom Kinderchor 6
18.25 bis 18.35 Ältere Sohn zum Fußballtraining Jüngeren Sohn abholen 4
19.25 bis 19.45 Abholen älteren Sohn vom Fußballtraining 4
Summe 96 km
Bei durchschnittlich ca. 3 Schulwochen pro Monat im Jahr ergibt dies 3 x 96 km = 288 km nur für die angegeben Fahrten. Es sind sicherlich mindestens 100 km pro Monat für die übrigen Fahrten hinzuzurechnen. Bei einem Kilometersatz von 0,30 € wären dies 125,20 € Benzinkosten im Monat.“
Dieser Fall zeigt, welche Kosten entstehen, wenn das Wechselmodell pädagogisch konsequent umgesetzt wird. Der Vater schlüsselt im Detail auf, welche Kosten ihm entstehen, welche Kosten er trägt, die oft in der „alltäglichen Umgangspraxis“ einfach unter den Tisch gekehrt werden.
Im Beispielfall agiert ein Vater mit „pädagogischem Eros“ für seine Kinder und die gemeinsame Elternverantwortung. Gleichzeitig arbeitet er „voll“, nur so kann „dieses“ Wechselmodell funktionieren.
An diesem Fall wird beispielhaft veranschaulicht,
– dass das Wechselmodell Berufstätigkeit beider Elternteile möglich macht, ja in den meisten Fällen nötig macht.
– dass die starre Regelung von 50 : 50 grob ungerecht ist – die „Zahlen“, die Ungerechtigkeiten, die Unterschiede werden genau aufgeschlüsselt.
– dass der „wirtschaftlich Stärkere“ durch die 50 : 50 Regelung zum „wirtschaftlich Schwächeren“ wird.
– dass trotz Konflikten zwischen den Eltern durchaus ein gut funktionierendes Wechselmodell möglich ist, wenn beide Ehe-malige letztlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.
– dass Mediation bei Konflikten wichtig ist.
– dass beim Wechselmodell zuerst „Buch geführt“ werden sollte über die Lastenverteilung – und erst dann eine entsprechende Vereinbarung gefunden wird.
– dass die Idee eines „Betreuungsbonus“ für einen Elternteil, der weniger als 50 Prozent betreut, weiterverfolgt werden sollte.
– dass das Wechselmodell ganz offensichtlich dem Kindeswohl dient.
– dass es eines langen Atems bedarf, bis sich das Wechselmodell „eingespielt“ hat.
– dass jeder Elternteil auch bereit sein muss, die Pflichten des Alltags zu übernehmen.
– dass zum Funktionieren eines Wechselmodells nicht immer alle Werte und Vorstellungen der Eltern gleich sein müssen. Im Übrigen sind sie dies auch nicht bei „normalen“ Familien.